Angemessene Honorare für Bauwerksprüfer - Initiative der Ingenieurkammer Sachsen

Von Patrycja Bielawska-Roepke

Exklusiv
Deutsches Ingenieurblatt 07-08/2013
Kammer
Von Patrycja Bielawska-Roepke

Jedes Ingenieurbauwerk muss unmittelbar nach der Fertigstellung und in regelmäßig folgenden Abständen auf Tragfähigkeit, Dauerhaftigkeit und Verkehrssicherheit geprüft werden. Jedoch wird in den vergangenen Jahren von dem Instrument der Brückenprüfung nur halbherzig oder gar kein Gebrauch gemacht. Eine Arbeitsgruppe bemüht sich um verbindliche Honorarberechnungsgrundlagen.

Die Brückenprüfung dient dem Zweck, mögliche Mängel und Schäden rechtzeitig zu erkennen und zu bewerten. Der Baulastträger erhält somit die Möglichkeit, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, bevor größerer Schaden eintritt oder die Sicherheit gefährlich beeinträchtigt wird.

Rubrik: Kammer

Exklusiv

Download
Laden Sie sich diesen geschützten Artikel als Abonnent kostenlos herunter.

  • Einloggen und Artikel kostenlos herunterladen
  • 1,19 € *

Infoservice

Nach Anmeldung versorgt Sie der „Infoservice“ des Deutschen Ingenieurblatts kostenfrei 14-tägig mit einer redaktionellen Auswahl aktueller Nachrichten und Berichte des Deutschen Ingenieurblatts.
Ihre E-Mail-Adresse wird ausschließlich zur Versendung des Infoservices verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können sich jederzeit per Abmeldelink im Infoservice abmelden (Datenschutzerklärung des Dienstleisters CleverReach).
Als Ingenieurkammer-Mitglied bitte nicht anmelden – Sie erhalten bereits exklusiv unseren umfassenderen „Mitglieder-Infoservice“ bzw. können diesen über Ihre Kammer bestellen.

Bauplaner

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit dem Bauplaner-Newsletter, unserem 14-tägigen E-Mail-Service, der Bauingenieure und Planer über die neuesten Entwicklungen in der Branche informiert. Erhalten Sie aktuelle Einblicke in die Bauforschung und Neuigkeiten aus der Industrie direkt in Ihr E-Mail-Postfach.
Ihre E-Mail-Adresse wird ausschließlich zur Versendung des Bauplaner-Newsletters verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können sich jederzeit per Abmeldelink im Bauplaner-Newsletter abmelden (Datenschutzerklärung des Dienstleisters CleverReach).

Ähnliche Beiträge