Alle Jahre wieder ...

... taucht in den Ingenieurbüros die Frage nach der Gewährung oder Verweigerung von „Weihnachtsgeld“ auf

Exklusiv
Deutsches Ingenieurblatt 11/2009
Recht

Weihnachtsgeld, Weihnachtsgratifikation, 13. Gehalt, Jahressonderzahlung, Einmalzahlung – der Begriffe gibt es viele und deshalb auch sehr viel Verwirrung, denn gemeint ist immer dasselbe: eine pekuniäre Zusatzleistung am Ende eines Jahres. Entscheidend für die Rechtmäßigkeit der Gewährung oder Verweigerung solcher Zusatzleistungen ist, wie unser folgender Beitrag beschreibt, die Formulierung der jeweiligen arbeitsvertraglichen Vereinbarung. Solche sind aber in so vielfältiger Weise und mit so vielfältigen jurtistischen und wirtschaftlichen Folgen möglich, dass sie einer sorgfältigen juristischen Beratung bedürfen.

----

2 Seiten

Exklusiv

Download
Laden Sie sich diesen geschützten Artikel als Abonnent kostenlos herunter.

  • Einloggen und Artikel kostenlos herunterladen
  • 0,79 € *

Infoservice

Nach Anmeldung versorgt Sie der „Infoservice“ des Deutschen Ingenieurblatts kostenfrei 14-tägig mit einer redaktionellen Auswahl aktueller Nachrichten und Berichte des Deutschen Ingenieurblatts.
Ihre E-Mail-Adresse wird ausschließlich zur Versendung des Infoservices verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können sich jederzeit per Abmeldelink im Infoservice abmelden (Datenschutzerklärung des Dienstleisters CleverReach).
Als Ingenieurkammer-Mitglied bitte nicht anmelden – Sie erhalten bereits exklusiv unseren umfassenderen „Mitglieder-Infoservice“ bzw. können diesen über Ihre Kammer bestellen.

Bauplaner

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit dem Bauplaner-Newsletter, unserem 14-tägigen E-Mail-Service, der Bauingenieure und Planer über die neuesten Entwicklungen in der Branche informiert. Erhalten Sie aktuelle Einblicke in die Bauforschung und Neuigkeiten aus der Industrie direkt in Ihr E-Mail-Postfach.
Ihre E-Mail-Adresse wird ausschließlich zur Versendung des Bauplaner-Newsletters verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können sich jederzeit per Abmeldelink im Bauplaner-Newsletter abmelden (Datenschutzerklärung des Dienstleisters CleverReach).

Ähnliche Beiträge