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„Bau-Turbo“ passiert Bundesrat und tritt in Kraft

Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung

Der Bundesrat hat am 17. Oktober 2025 auf seiner Sitzung den sogenannten „Bau-Turbo“ beschlossen. Mit dem Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und der Wohnraumsicherung möchte die Bundesregierung den Bau von bezahlbarem Wohnraum vereinfachen und beschleunigen. Künftig können Gemeinden bis zum 31. Dezember 2030 beim Bau von Wohngebäuden Abweichungen vom Bauplanungsrecht zulassen – allerdings nur, wenn das Vorhaben mit öffentlichen Belangen vereinbar ist und nachbarliche Interessen gewahrt bleiben.
Bauturbo im Bundesrat beschlossen © DIB
Bauturbo im Bundesrat beschlossen © DIB

Zudem erweitert das Gesetz die Möglichkeiten, zugunsten des Wohnungsbaus von den Festsetzungen eines Bebauungsplans abzuweichen. Auch außerhalb von Bebauungsplangebieten kann es Ausnahmen von der Vorgabe geben, dass sich Bauvorhaben in die nähere Umgebung einfügen müssen. Dazu ist die Zustimmung der Gemeinde erforderlich – sie gilt jedoch automatisch als erteilt, wenn die Kommune innerhalb von drei Monaten nach Antragstellung nicht widerspricht.

Nach der Ausfertigung und Verkündung tritt das Gesetz am Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft.

Das BMWSB hat am 17. Oktober 2025 ein Webinar mit rund 2.500 Teilnehmer aus Kommunen, Verwaltungen und Unternehmen durchgeführt, in dem Bundesministerin Verena Hubertz nochmal für die Nutzung der neuen Regelungen in den Städten und Kommunen geworben hat. Geplant ist auch ein „Umsetzungslabor“ im November 2025 in dem Fragen und Best-Practice-Beispiele zur Umsetzung besprochen werden sollen.

Informationen für Bauherren, Kommunen und Unternehmen: https://www.bmwsb.bund.de/DE/bauen/baurecht/bau-turbo/bau-turbo_node.html

FAQs zum Bau-Turbo: https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/bauen/bauturbo/turbo-liste.html

Bundesratssitzung vom 17.10.2025: TOP 67  Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung

Abweichungen vom Bauplanungsrecht möglich

Künftig können Gemeinden bis zum 31. Dezember 2030 beim Bau von Wohngebäuden Abweichungen vom Bauplanungsrecht zulassen – allerdings nur, wenn das Vorhaben mit öffentlichen Belangen vereinbar ist und nachbarliche Interessen gewahrt bleiben.

Drei-Monats-Frist für Zustimmung

Zudem erweitert das Gesetz die Möglichkeiten, zugunsten des Wohnungsbaus von den Festsetzungen eines Bebauungsplans abzuweichen. Auch außerhalb von Bebauungsplangebieten kann es Ausnahmen von der Vorgabe geben, dass sich Bauvorhaben in die nähere Umgebung einfügen müssen. Dazu ist die Zustimmung der Gemeinde erforderlich – sie gilt jedoch automatisch als erteilt, wenn die Kommune innerhalb von drei Monaten nach Antragstellung nicht widerspricht.

Erleichterungen für militärische Bauvorhaben

Das Gesetz erleichtert außerdem die Genehmigung von Bauprojekten im Außenbereich, die der Herstellung oder Lagerung von Munition, Sprengstoffen und deren Vorprodukten dienen – sofern diese für die Einsatzfähigkeit und Versorgungssicherheit der Bundeswehr erforderlich sind.

Nach der Ausfertigung und Verkündung tritt das Gesetz am Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft.

Beschlussdrucksache: Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung (PDFi): https://www.bundesrat.de/drs.html?id=546-25%28B%29

Quelle: Bluebeam

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