Bayerns Staatsminister Christian Bernreiter: „Wir lehnen die Überarbeitung entschieden ab: Der Entwurf muss komplett zurückgezogen werden! Diese DIN-Norm wird nur zu mehr Bürokratie und höheren Wohnkosten führen – und das ohne relevanten Sicherheitsgewinn. Lobbyverbände versuchen sich hier auf Kosten aller Wohnenden neue Geschäftsfelder zu erschließen und verteuern das Bauen und die Mietnebenkosten dazu unnötig für den eigenen Gewinn. Der Normenausschuss hat die Zeichen der Zeit offensichtlich nicht erkannt!“
Mit dem Anhörungsverfahren zum Entwurf DIN 14676 „Rauchwarnmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung – Teil 2: Anforderungen an Dienstleistungserbringer“ soll unter anderem eine neue „Fachkraft für Rauchwarnmelder“ etabliert werden – inklusive konkreter Anforderungen an Qualifikationen und Kompetenznachweise. Zudem soll neu eine verpflichtende betriebliche Dokumentation eingeführt werden. Diese DIN-Norm ist zwar bauordnungsrechtlich nicht verbindlich, hat aber zivilrechtliche Auswirkungen: Die Gerichte ziehen sie bei der Vertragsauslegung heran, zum Kostennachteil der Bewohner.
„Wohnen muss wieder kostengünstiger und erschwinglicher werden: Der aktuelle DIN-Entwurf führt aber in die komplett falsche Richtung. Dabei sehe ich – wie letztes Jahr beim Wohnungs-TÜV – auch das DIN in der Verantwortung. Ziel muss eine Beschränkung von Standards auf das Notwendige sein. Der vorliegende Entwurf verfehlt das ursprüngliche Ziel, das die Landesparlamente mit der Einführung der Pflicht für Rauchwarnmelder in Wohnungen erreichen wollten: einfach zu installierende und wartbare Geräte zur Warnung schlafender Bewohner vor Brandrauch. Stattdessen werden mit detaillierten Vorgaben für Planung, Montage und Wartung sowie der Einführung einer „Fachkraft“ neue Geschäftsfelder für Hersteller und Dienstleister geschaffen – offenbar vorangetrieben von Vertretern dieser Firmen, die im zuständigen DIN-Ausschuss über eine große Mehrheit verfügen. Ich habe Christoph Winterhalter, den Vorstandsvorsitzenden des DIN e. V. daher gebeten das Verfahren zu stoppen und die Norm zurückzuziehen“, sagt Bauminister Bernreiter.
Er führt weiter aus: „Der bayerische Weg beim Bauen ist klar: Mit dem Gebäudetyp-e reduzieren wir überzogene Baustandards, senken so Kosten und hinterfragen bürokratische Vorgaben. In den bayernweit 19 Pilotprojekten setzen wir dazu gemeinsam mit unseren Partnern derzeit unterschiedliche Ansätze in der Praxis um und untersuchen die Ergebnisse systematisch. Dabei verzichten wir weder auf Sicherheit noch auf Qualität – im Gegenteil: kluge, einfache Lösungen sind vielfach für die Bewohner komfortabler und vor allem günstiger im Betrieb.“
Das DIN hat am 12. Februar zum Thema Stellung genommen:
Einordnung zum Norm-Entwurf DIN 14676-2 zu Rauchwarnmeldern
Sicherheit entwickelt sich weiter – im offenen Verfahren
Normen sind nicht statisch. Sie werden regelmäßig überprüft und an den Stand der Technik angepasst, um Schutzziele präzise und zeitgemäß auszugestalten.
Der aktuelle Norm-Entwurf ist eine Überarbeitung der DIN 14676-2 von 2018 und befindet sich seit 12. Dezember 2025 im öffentlichen Anhörungsverfahren. Er ist kein Beschluss, sondern ein Arbeitsstand im transparenten Konsensprozess. Fachliche Einwände, praktische Erfahrungen und unterschiedliche Perspektiven sind ausdrücklich erwünscht und fließen in die weitere Beratung ein. Kritik am Norm-Entwurf ist ein integraler Bestandteil eines Normungsverfahrens. Inhaltliche Qualität entsteht im Dialog, nicht im Alleingang.
Keine Verpflichtung zur Beauftragung von Fachpersonal
Der Norm-Entwurf begründet keine Pflicht, Fachpersonal mit Einbau oder Wartung von Rauchwarnmeldern zu beauftragen. Er beschreibt Qualifikationsanforderungen für den Fall, dass Eigentümerinnen und Eigentümer oder sonst Verantwortliche freiwillig geschultes Fachpersonal einsetzen möchten.
Sicherheit und Wirtschaftlichkeit zusammendenken
Rauchwarnmelder sind ein zentraler Bestandteil des vorbeugenden Brandschutzes. Gleichzeitig sind Bau- und Wohnkosten ein sensibles Thema. Ziel der Normungsarbeit ist deshalb keine pauschale Verschärfung von Anforderungen. Ziel ist eine fachlich fundierte Lösung, die notwendige Sicherheit mit wirtschaftlicher Tragfähigkeit in Einklang bringt.
Der aktuelle Norm-Entwurf stellt keine grundlegende Neuregelung dar. Vielmehr geht es darum, bestehende Anforderungen weiterzuentwickeln. Eine systematische Erhöhung von Kosten ist damit nicht verbunden.
Verlässlichkeit schafft Planbarkeit
Klare und einheitliche Standards schaffen Planbarkeit. Sie reduzieren Fehlplanungen und minimieren rechtliche Unsicherheiten. Damit tragen sie dazu bei, vermeidbare Folgekosten zu begrenzen.
Transparenz und Beteiligung
DIN lädt alle betroffenen und interessierten Kreise ein, sich bis zum 12. März 2026 mit Hinweisen über das Norm-Entwurfs-Portal oder per E-Mail (benjamin.faltin@din.de) an den zuständigen Ausschuss zu wenden.