© Herbert Goetsch auf Unsplash
© Herbert Goetsch auf Unsplash

Bayern kritisiert geplante DIN-Verschärfungen bei Rauchwarnmeldern

Bayern kritisiert geplante DIN-Verschärfungen bei Rauchwarnmeldern

Bayern kritisiert geplante DIN-Verschärfungen bei Rauchwarnmeldern

Bauminister Bernreiter: „DIN läuft in die komplett falsche Richtung“

Bauminister Bernreiter: „DIN läuft in die komplett falsche Richtung“

Der Normenausschuss „Feuerwehrwesen“ des Deutschen Instituts für Normung (DIN) überarbeitet derzeit die Vorgaben für Rauchwarnmelder in Wohnhäusern – ein erster Entwurf sieht eine wesentliche Verschärfung der Anforderungen vor. Der Bayerische Bauminister hat das DIN und dessen Vorstandsvorsitzenden Christoph Winterhalter am 11. Februar 2026 öffentlich aufgefordert das Verfahren zu stoppen und die Norm zurückzuziehen.

Der Normenausschuss „Feuerwehrwesen“ des Deutschen Instituts für Normung (DIN) überarbeitet derzeit die Vorgaben für Rauchwarnmelder in Wohnhäusern – ein erster Entwurf sieht eine wesentliche Verschärfung der Anforderungen vor. Der Bayerische Bauminister hat das DIN und dessen Vorstandsvorsitzenden Christoph Winterhalter am 11. Februar 2026 öffentlich aufgefordert das Verfahren zu stoppen und die Norm zurückzuziehen.

© Herbert Goetsch auf Unsplash
© Herbert Goetsch auf Unsplash

Bayerns Staatsminister Christian Bernreiter: „Wir lehnen die Überarbeitung entschieden ab: Der Entwurf muss komplett zurückgezogen werden! Diese DIN-Norm wird nur zu mehr Bürokratie und höheren Wohnkosten führen – und das ohne relevanten Sicherheitsgewinn. Lobbyverbände versuchen sich hier auf Kosten aller Wohnenden neue Geschäftsfelder zu erschließen und verteuern das Bauen und die Mietnebenkosten dazu unnötig für den eigenen Gewinn. Der Normenausschuss hat die Zeichen der Zeit offensichtlich nicht erkannt!“

Mit dem Anhörungsverfahren zum Entwurf DIN 14676 „Rauchwarnmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung – Teil 2: Anforderungen an Dienstleistungserbringer“ soll unter anderem eine neue „Fachkraft für Rauchwarnmelder“ etabliert werden – inklusive konkreter Anforderungen an Qualifikationen und Kompetenznachweise. Zudem soll neu eine verpflichtende betriebliche Dokumentation eingeführt werden. Diese DIN-Norm ist zwar bauordnungsrechtlich nicht verbindlich, hat aber zivilrechtliche Auswirkungen: Die Gerichte ziehen sie bei der Vertragsauslegung heran, zum Kostennachteil der Bewohner.

„Wohnen muss wieder kostengünstiger und erschwinglicher werden: Der aktuelle DIN-Entwurf führt aber in die komplett falsche Richtung. Dabei sehe ich – wie letztes Jahr beim Wohnungs-TÜV – auch das DIN in der Verantwortung. Ziel muss eine Beschränkung von Standards auf das Notwendige sein. Der vorliegende Entwurf verfehlt das ursprüngliche Ziel, das die Landesparlamente mit der Einführung der Pflicht für Rauchwarnmelder in Wohnungen erreichen wollten: einfach zu installierende und wartbare Geräte zur Warnung schlafender Bewohner vor Brandrauch. Stattdessen werden mit detaillierten Vorgaben für Planung, Montage und Wartung sowie der Einführung einer „Fachkraft“ neue Geschäftsfelder für Hersteller und Dienstleister geschaffen – offenbar vorangetrieben von Vertretern dieser Firmen, die im zuständigen DIN-Ausschuss über eine große Mehrheit verfügen. Ich habe Christoph Winterhalter, den Vorstandsvorsitzenden des DIN e. V. daher gebeten das Verfahren zu stoppen und die Norm zurückzuziehen“, sagt Bauminister Bernreiter.

Er führt weiter aus: „Der bayerische Weg beim Bauen ist klar: Mit dem Gebäudetyp-e reduzieren wir überzogene Baustandards, senken so Kosten und hinterfragen bürokratische Vorgaben. In den bayernweit 19 Pilotprojekten setzen wir dazu gemeinsam mit unseren Partnern derzeit unterschiedliche Ansätze in der Praxis um und untersuchen die Ergebnisse systematisch. Dabei verzichten wir weder auf Sicherheit noch auf Qualität – im Gegenteil: kluge, einfache Lösungen sind vielfach für die Bewohner komfortabler und vor allem günstiger im Betrieb.“

Das DIN hat am 12. Februar zum Thema Stellung genommen:

Einordnung zum Norm-Entwurf DIN 14676-2 zu Rauchwarnmeldern

Sicherheit entwickelt sich weiter – im offenen Verfahren

Normen sind nicht statisch. Sie werden regelmäßig überprüft und an den Stand der Technik angepasst, um Schutzziele präzise und zeitgemäß auszugestalten.

Der aktuelle Norm-Entwurf ist eine Überarbeitung der DIN 14676-2 von 2018 und befindet sich seit 12. Dezember 2025  im öffentlichen Anhörungsverfahren. Er ist kein Beschluss, sondern ein Arbeitsstand im transparenten Konsensprozess. Fachliche Einwände, praktische Erfahrungen und unterschiedliche Perspektiven sind ausdrücklich  erwünscht und fließen in die weitere Beratung ein. Kritik am Norm-Entwurf ist ein integraler Bestandteil eines  Normungsverfahrens. Inhaltliche Qualität entsteht im Dialog, nicht im Alleingang.

Keine Verpflichtung zur Beauftragung von Fachpersonal

Der Norm-Entwurf begründet keine Pflicht, Fachpersonal mit Einbau oder Wartung von Rauchwarnmeldern zu beauftragen. Er beschreibt Qualifikationsanforderungen für den Fall, dass Eigentümerinnen und Eigentümer oder sonst Verantwortliche freiwillig geschultes Fachpersonal einsetzen möchten.

Sicherheit und Wirtschaftlichkeit zusammendenken

Rauchwarnmelder sind ein zentraler Bestandteil des vorbeugenden Brandschutzes. Gleichzeitig sind Bau- und Wohnkosten ein sensibles Thema. Ziel der Normungsarbeit ist deshalb keine pauschale Verschärfung von Anforderungen. Ziel ist eine fachlich fundierte Lösung, die notwendige Sicherheit mit wirtschaftlicher Tragfähigkeit in Einklang bringt.

Der aktuelle Norm-Entwurf stellt keine grundlegende Neuregelung dar. Vielmehr geht es darum, bestehende Anforderungen weiterzuentwickeln. Eine systematische Erhöhung von Kosten ist damit nicht verbunden.

Verlässlichkeit schafft Planbarkeit

Klare und einheitliche Standards schaffen Planbarkeit. Sie reduzieren Fehlplanungen und minimieren rechtliche Unsicherheiten. Damit tragen sie dazu bei, vermeidbare Folgekosten zu begrenzen.

Transparenz und Beteiligung

DIN lädt alle betroffenen und interessierten Kreise ein, sich bis zum 12. März 2026 mit Hinweisen über das Norm-Entwurfs-Portal oder per E-Mail (benjamin.faltin@din.de) an den zuständigen Ausschuss zu wenden. 

NEWSLETTER

Nach Anmeldung versorgt Sie der Newsletter kostenfrei 14-tägig mit einer redaktionellen Auswahl aktueller Nachrichten und Berichten des Deutschen Ingenieurblatts.

Ihre E-Mail-Adresse wird ausschließlich zur Versendung des Newsletters verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können sich jederzeit per Abmeldelink im Newsletter abmelden (Datenschutzerklärung des Dienstleisters CleverReach).

Ihre E-Mail-Adresse:

Als Ingenieurkammer-Mitglied bitte nicht anmelden – Sie erhalten bereits exklusiv unseren umfassenderen „Mitglieder-Infoservice“ bzw. können diesen über Ihre Kammer bestellen.

BAUPLANER NEWS

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit dem Bauplaner-Newsletter, unserem wöchentlichen E-Mail-Service, der Bauingenieure und Planer über die neuesten Entwicklungen in der Branche informiert. 

Ihre E-Mail-Adresse wird ausschließlich zur Versendung des Bauplaner-Newsletters verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können sich jederzeit per Abmeldelink im Bauplaner-Newsletter abmelden (Datenschutzerklärung des Dienstleisters CleverReach).

Ihre E-Mail-Adresse:

NEUE BEITRÄGE

Anzeige: Lesen Sie jetzt das neue ✶ ALLPLAN Whitepaper ✶