Kündigung? – Ausnahmsweise ja!
[…] S. 1 Nr. 4 VgV). Zwar sei der Auftraggeber grundsätzlich nicht verpflichtet, den Zuschlag zu erteilen (§ 63 Abs. 1 S. 2 VgV = kein „Kontrahierungszwang“), jedoch brauche er einen triftigen Grund außerhalb seiner Einflusssphäre. So dürfe er erst dann mit einer Vergabe auf den Markt gehen, wenn er auch sicher sei, innerhalb der angegebenen Fristen den Auftrag tatsächlich […]


