Zwar ist in dem Wortlaut nur ein „erfordern“ (statt bisher „rechtfertigen“) für die Zusammenfassung von Losen vorgesehen. Zudem ist auch der bisherige 2,5-fache Schwellenwert auf nun 11 Millionen Euro netto abgesenkt worden. Gleichwohl bleibt es bei der im Regierungsentwurf vorgesehen Struktur des Grundsatzes der losweisen Vergabe, von der nur beim Vorliegen technischer und wirtschaftlicher Gründe abgewichen werden darf.
Wann das Gesetz in dieser Fassung in die 2. und 3. Lesung in den Bundestag eingebracht werden soll ist derzeit noch offen.
Am 17. Dezember 2025 will die Regierung den Gesetzentwurf des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes im Kabinett beschließen.
Ein breites Bündnis von Verbänden hatte sich im Vorfeld vehement für die Beibehaltung der losweisen Vergabe eingesetzt, um die klein- und mittelständischen Unternehmen im Bauwesen nicht zu benachteiligen und den Wettbewerb für günstige Preise und Qualität aufrechtzuerhalten.