Anpassung des Bauproduktengesetzes an EU-Recht beschlossen
Der Bundestag hat am 13. November 2025 den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Bauproduktengesetzes und weiterer Rechtsvorschriften an die Verordnung (EU) 2024 / 3110 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für die Vermarktung von Bauprodukten“ angenommen. Damit wird das Gesetz an das EU-Recht angepasst.





