Aus GEG wird GMG (Gebäudemodernisierungsgesetz) © DIB
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Aus GEG wird GMG

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Regierung stellt Eckpunkte für ein Gebäudemodernisierungsgesetz vor

Regierung stellt Eckpunkte für ein Gebäudemodernisierungsgesetz vor

Am 24. Februar 2026 hat die Regierungskoalition sich auf Eckpunkte für eine neues Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) geeinigt und veröffentlicht, welches das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) ablösen soll. Die beteiligten Ministerien sollen auf dieser Basis das Gesetzgebungsverfahren vorbereiten. Die Bundesregierung will bis Ostern einen Gesetzentwurf im Kabinett beschließen. Im Frühjahr soll sich dann der Deutsche Bundestag damit befassen. Der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens soll so erfolgen, dass das neue Gesetz vor dem 1. Juli 2026 in Kraft tritt.

Am 24. Februar 2026 hat die Regierungskoalition sich auf Eckpunkte für eine neues Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) geeinigt und veröffentlicht, welches das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) ablösen soll. Die beteiligten Ministerien sollen auf dieser Basis das Gesetzgebungsverfahren vorbereiten. Die Bundesregierung will bis Ostern einen Gesetzentwurf im Kabinett beschließen. Im Frühjahr soll sich dann der Deutsche Bundestag damit befassen. Der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens soll so erfolgen, dass das neue Gesetz vor dem 1. Juli 2026 in Kraft tritt.

Aus GEG wird GMG (Gebäudemodernisierungsgesetz) © DIB
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Entgegen den Empfehlungen des Arbeitskreises Energie und Nachhaltigkeit der Bundesingenieurkammer (Stellungnahme, Dezember 2025) wird die Vorgabe, mindestens 65 Prozent des Wärmebedarfs eines Gebäudes aus erneuerbaren Energien zu decken, in den §§ 71 bis 71p sowie § 72 des GEG gestrichen. Das neue Gesetz wird keine Regelungen enthalten, die den Ausbau oder Wechsel bestehender funktionierender Heizungssysteme verpflichtend machen.

Das GMG soll einen technologieoffenen Katalog mit allen möglichen Heizungsoptionen enthalten. Künftig sollen neben der Wärmepumpe, Fernwärme, hybriden Heizungsmodellen und Biomasseheizung weiterhin auch Gas- und Ölheizungen eingebaut werden dürfen. Voraussetzung ist, dass diese ab 01.01.2029 einen zunehmenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe nutzen (sogenannte „Bio-Treppe“). Den weiteren Anstieg bis 2040 will man in drei Schritten festlegen.

Mit dem GMG sollen die Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) eins zu eins umgesetzt und mögliche Spielräume ausgeschöpft werden. Die Bundesregierung möchte sich bei der EU-Kommission dafür einsetzen, „die Umsetzungsfristen der Richtlinie zu verlängern, die Vorschriften deutlich zu verschlanken und den Gedanken des Quartiersansatzes im europäischen Recht zu verankern.“

Der Heizungstausch soll weiter gefördert und eine auskömmliche Finanzierung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bis mindestens 2029 sichergestellt werden. Zu möglichen Änderungen an der Förderung, zum Beispiel die Einführung einer Einkommensgrenze wurde noch keine politische Entscheidung getroffen.

Entgegen den Empfehlungen des Arbeitskreises Energie und Nachhaltigkeit der Bundesingenieurkammer (Stellungnahme, Dezember 2025) wird die Vorgabe, mindestens 65 Prozent des Wärmebedarfs eines Gebäudes aus erneuerbaren Energien zu decken, in den §§ 71 bis 71p sowie § 72 des GEG gestrichen. Das neue Gesetz wird keine Regelungen enthalten, die den Ausbau oder Wechsel bestehender funktionierender Heizungssysteme verpflichtend machen.

Das GMG soll einen technologieoffenen Katalog mit allen möglichen Heizungsoptionen enthalten. Künftig sollen neben der Wärmepumpe, Fernwärme, hybriden Heizungsmodellen und Biomasseheizung weiterhin auch Gas- und Ölheizungen eingebaut werden dürfen. Voraussetzung ist, dass diese ab 01.01.2029 einen zunehmenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe nutzen (sogenannte „Bio-Treppe“). Den weiteren Anstieg bis 2040 will man in drei Schritten festlegen.

Mit dem GMG sollen die Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) eins zu eins umgesetzt und mögliche Spielräume ausgeschöpft werden. Die Bundesregierung möchte sich bei der EU-Kommission dafür einsetzen, „die Umsetzungsfristen der Richtlinie zu verlängern, die Vorschriften deutlich zu verschlanken und den Gedanken des Quartiersansatzes im europäischen Recht zu verankern.“

Der Heizungstausch soll weiter gefördert und eine auskömmliche Finanzierung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bis mindestens 2029 sichergestellt werden. Zu möglichen Änderungen an der Förderung, zum Beispiel die Einführung einer Einkommensgrenze wurde noch keine politische Entscheidung getroffen.

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