Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes: Zwischen Klimazielen, Praxistauglichkeit und EU-Vorgaben
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) steht erneut im Fokus der energie- und klimapolitischen Debatte. Ursprünglich trat eine umfassende Novelle des GEG zum 1. Januar 2024 in Kraft, die insbesondere strengere Vorgaben für Heizungen in Neubauten und später auch im Bestand einführte. Diese zentrale Neuerung schreibt vor, dass neue Heizsysteme in Deutschland künftig zu einem erheblichen Anteil mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen – konkret sollen mindestens 65 Prozent der Wärmeenergie aus erneuerbaren Quellen stammen.
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