Regierung beschließt Infrastruktur-Zukunftsgesetz

Bundeskabinett stimmt Gesetzesentwurf zu

Das Bundeskabinett hat am 17. Dezember das von Bundesminister Patrick Schnieder vorgelegte Infrastruktur-Zukunftsgesetz beschlossen. Damit setze die Bundesregierung einen zentralen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag um. Ziel sei ein grundlegender Modernisierungsschub für Planung und Genehmigung von Infrastrukturprojekten, indem Verfahren deutlich vereinfacht, digitalisiert und erheblich beschleunigt würden. So sollen Sanierungen und Ausbauten schneller umgesetzt werden können.
Grafik: Infrastrukturatlas | Appenzeller/Hecher/Sack (M) CC-BY-4.0
Grafik: Infrastrukturatlas | Appenzeller/Hecher/Sack (M) CC-BY-4.0

Laut Bundesministerium für Verkehr (BMV) stehe Deutschland vor einer zentralen Zukunftsaufgabe: Marode Brücken, überlastete Schienenwege und sanierungsbedürftige Wasserstraßen träfen bislang auf langwierige und komplexe Genehmigungsprozesse. Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz setze hier an und schaffe durch die Änderung maßgeblicher Verfahrens-, Fachplanungs- und Umweltvorschriften die rechtlichen Voraussetzungen für mehr Tempo, Verlässlichkeit und Planungssicherheit beim Ausbau und Erhalt der Verkehrsinfrastruktur.

Bundesverkehrsminister Schnieder: „Wir beenden die Zeit der Dauerverfahren. Deutschland braucht eine Infrastruktur, die Sicherheit, Mobilität und wirtschaftliche Stärke garantiert. Mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz schaffen wir ein modernes, digitales und wegweisendes Planungsrecht. Wir geben Behörden und Unternehmen endlich Tempo, Klarheit und Verlässlichkeit – damit Sanierungen und Ausbauten dort ankommen, wo sie gebraucht werden: auf unseren Straßen, Brücken, Schienen und Wasserwegen.“

Die Modernisierung des Planungsrechts habe bedeutende Auswirkungen – auf Zeit, Geld und Akzeptanz. Durch die Vermeidung doppelter Prüfungen in Raumordnungs- und Linienbestimmungsverfahren könnten Monate bis Jahre eingespart werden. Durch digitale Verfahren mit Building Information Modeling (BIM) und KI-gestützter Einwendungsbearbeitung könnten sich Prozesse um bis zu 30 Prozent verkürzen.

Verbindliche Fristen verhinderten Stillstand durch Nichtentscheidungen. Wenn damit Infrastrukturprojekte nur um zehn Prozent effizienter würden, könnte die Bundesregierung mit den vorhandenen Mitteln deutlich mehr Projekte umsetzen. Zudem könnten inflationsbedingte Kostensteigerungen bei Bauprojekten durch schnellere Planungs- und Genehmigungsprozesse reduziert werden.

Dafür habe das Bundesverkehrsministerium einen umfassenden Gesetzentwurf vorgelegt, der die Verfahren zum einen ganzheitlich in den Blick nehme und zum anderen dort effizienter und schneller mache, wo es erforderlich sei. Die politische Einigung zu den Inhalten des Gesetzes am 10./11. Dezember 2025 stelle darüber hinaus klar, dass weitergehende Änderungen im Umweltrecht auf Grundlage der Regelungsvorschläge des BMV durch ein zweites Gesetzgebungspaket bis Ende Februar durch das Bundesumweltministerium (BMUKN) vorgelegt würden. Das zeige, dass die Bundesregierung gemeinsam und auf allen Rechtsgebieten für die nötige Beschleunigung sorge.

Informationen zu den zentralen Inhalten des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes finden Sie hier:
www.bmv.de/infopapier-infrastruktur-zukunftsgesetz
Der Gesetzesentwurf ist unter folgendem Link abrufbar:
www.bmv.de/entwurf-infrastruktur-zukunftsgesetz

Quelle: EIPOS Europäisches Institut für postgraduale Bildung GmbH

NEWSLETTER

Nach Anmeldung versorgt Sie der Newsletter kostenfrei 14-tägig mit einer redaktionellen Auswahl aktueller Nachrichten und Berichten des Deutschen Ingenieurblatts.

Ihre E-Mail-Adresse wird ausschließlich zur Versendung des Newsletters verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können sich jederzeit per Abmeldelink im Newsletter abmelden (Datenschutzerklärung des Dienstleisters CleverReach).

Ihre E-Mail-Adresse:

Als Ingenieurkammer-Mitglied bitte nicht anmelden – Sie erhalten bereits exklusiv unseren umfassenderen „Mitglieder-Infoservice“ bzw. können diesen über Ihre Kammer bestellen.

BAUPLANER NEWS

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit dem Bauplaner-Newsletter, unserem 14-tägigen E-Mail-Service, der Bauingenieure und Planer über die neuesten Entwicklungen in der Branche informiert. 

Ihre E-Mail-Adresse wird ausschließlich zur Versendung des Bauplaner-Newsletters verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können sich jederzeit per Abmeldelink im Bauplaner-Newsletter abmelden (Datenschutzerklärung des Dienstleisters CleverReach).

Ihre E-Mail-Adresse:

NEUE BEITRÄGE

Anzeige: Lesen Sie jetzt das neue ✶ ALLPLAN Whitepaper ✶