Laut Bundesministerium für Verkehr (BMV) stehe Deutschland vor einer zentralen Zukunftsaufgabe: Marode Brücken, überlastete Schienenwege und sanierungsbedürftige Wasserstraßen träfen bislang auf langwierige und komplexe Genehmigungsprozesse. Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz setze hier an und schaffe durch die Änderung maßgeblicher Verfahrens-, Fachplanungs- und Umweltvorschriften die rechtlichen Voraussetzungen für mehr Tempo, Verlässlichkeit und Planungssicherheit beim Ausbau und Erhalt der Verkehrsinfrastruktur.
Bundesverkehrsminister Schnieder: „Wir beenden die Zeit der Dauerverfahren. Deutschland braucht eine Infrastruktur, die Sicherheit, Mobilität und wirtschaftliche Stärke garantiert. Mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz schaffen wir ein modernes, digitales und wegweisendes Planungsrecht. Wir geben Behörden und Unternehmen endlich Tempo, Klarheit und Verlässlichkeit – damit Sanierungen und Ausbauten dort ankommen, wo sie gebraucht werden: auf unseren Straßen, Brücken, Schienen und Wasserwegen.“
Die Modernisierung des Planungsrechts habe bedeutende Auswirkungen – auf Zeit, Geld und Akzeptanz. Durch die Vermeidung doppelter Prüfungen in Raumordnungs- und Linienbestimmungsverfahren könnten Monate bis Jahre eingespart werden. Durch digitale Verfahren mit Building Information Modeling (BIM) und KI-gestützter Einwendungsbearbeitung könnten sich Prozesse um bis zu 30 Prozent verkürzen.
Verbindliche Fristen verhinderten Stillstand durch Nichtentscheidungen. Wenn damit Infrastrukturprojekte nur um zehn Prozent effizienter würden, könnte die Bundesregierung mit den vorhandenen Mitteln deutlich mehr Projekte umsetzen. Zudem könnten inflationsbedingte Kostensteigerungen bei Bauprojekten durch schnellere Planungs- und Genehmigungsprozesse reduziert werden.
Dafür habe das Bundesverkehrsministerium einen umfassenden Gesetzentwurf vorgelegt, der die Verfahren zum einen ganzheitlich in den Blick nehme und zum anderen dort effizienter und schneller mache, wo es erforderlich sei. Die politische Einigung zu den Inhalten des Gesetzes am 10./11. Dezember 2025 stelle darüber hinaus klar, dass weitergehende Änderungen im Umweltrecht auf Grundlage der Regelungsvorschläge des BMV durch ein zweites Gesetzgebungspaket bis Ende Februar durch das Bundesumweltministerium (BMUKN) vorgelegt würden. Das zeige, dass die Bundesregierung gemeinsam und auf allen Rechtsgebieten für die nötige Beschleunigung sorge.
www.bmv.de/infopapier-infrastruktur-zukunftsgesetz
Der Gesetzesentwurf ist unter folgendem Link abrufbar:
www.bmv.de/entwurf-infrastruktur-zukunftsgesetz