Beschleunigung auch wirksam umsetzen
Mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz sollen Planungs- und Genehmigungsverfahren für Straßen-, Schienen- und Wasserstraßenprojekte modernisiert und beschleunigt werden. Nach Auffassung der Bundesingenieurkammer enthält der Kabinettsbeschluss der Bundesregierung vom 17.12.2025 dafür wichtige Ansatzpunkte, insbesondere zur Digitalisierung von Verfahren, zur Vereinfachung einzelner Prüf- und Beteiligungsschritte sowie zur Stärkung des überragenden öffentlichen Interesses.
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