Rauchwarnmelder © maho – stock.adobe.com
Rauchwarnmelder © maho – stock.adobe.com

Bundesingenieurkammer gegen neue „Fachkraft für Rauchwarnmelder“

Bundesingenieurkammer gegen neue „Fachkraft für Rauchwarnmelder“

Bundesingenieurkammer gegen neue „Fachkraft für Rauchwarnmelder“

Einspruch gegen mehr Bürokratie durch den Entwurf der DIN 14676-2

Einspruch gegen mehr Bürokratie durch den Entwurf der DIN 14676-2

Im Entwurf der DIN 14676-2 „Rauchwarnmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung“ soll eine neue „Fachkraft für Rauchwarnmelder“ etabliert werden – inklusive konkreter Anforderungen an Qualifikationen und Kompetenznachweise. Zudem soll neu eine verpflichtende betriebliche Dokumentation eingeführt werden. Daher hat die Bundesingenieurkammer fristgerecht am 12. März 2026 Einspruch gegen das Normungsverfahren zur DIN 14676-2 eingelegt.

Im Entwurf der DIN 14676-2 „Rauchwarnmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung“ soll eine neue „Fachkraft für Rauchwarnmelder“ etabliert werden – inklusive konkreter Anforderungen an Qualifikationen und Kompetenznachweise. Zudem soll neu eine verpflichtende betriebliche Dokumentation eingeführt werden. Daher hat die Bundesingenieurkammer fristgerecht am 12. März 2026 Einspruch gegen das Normungsverfahren zur DIN 14676-2 eingelegt.

Rauchwarnmelder © maho – stock.adobe.com
Rauchwarnmelder © maho – stock.adobe.com

Generell beklagt die Bundesingenieurkammer (BIngK) auch in anderen Bereichen der Normung diverse Versuche, Anforderungen an die Qualifikation von Planern im Rahmen einer technischen Norm zu regeln, obwohl die Regelungsbefugnis allein dem Gesetzgeber im Rahmen des Bauordnungsrechts obliegt. Jüngstes Beispiel dafür war auch der Entwurf einer DAfStb*-Richtlinie „Bauwerksdiagnostik“.

Viele Verbände der Bau- und Wohnungswirtschaft sowie der Bayerische Bauminister Christian Bernreiter haben den kompletten Rückzug des Entwurfs der DIN 14676-2 gefordert. Die BIngK hat dazu im Wege des Einspruchsverfahrens ihre Kritikpunkte eingereicht.

* Deutscher Ausschuss für Stahlbeton

NEWSLETTER

Nach Anmeldung versorgt Sie der Newsletter kostenfrei 14-tägig mit einer redaktionellen Auswahl aktueller Nachrichten und Berichten des Deutschen Ingenieurblatts.

Ihre E-Mail-Adresse wird ausschließlich zur Versendung des Newsletters verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können sich jederzeit per Abmeldelink im Newsletter abmelden (Datenschutzerklärung des Dienstleisters CleverReach).

Ihre E-Mail-Adresse:

Als Ingenieurkammer-Mitglied bitte nicht anmelden – Sie erhalten bereits exklusiv unseren umfassenderen „Mitglieder-Infoservice“ bzw. können diesen über Ihre Kammer bestellen.

BAUPLANER NEWS

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit dem Bauplaner-Newsletter, unserem wöchentlichen E-Mail-Service, der Bauingenieure und Planer über die neuesten Entwicklungen in der Branche informiert. 

Ihre E-Mail-Adresse wird ausschließlich zur Versendung des Bauplaner-Newsletters verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können sich jederzeit per Abmeldelink im Bauplaner-Newsletter abmelden (Datenschutzerklärung des Dienstleisters CleverReach).

Ihre E-Mail-Adresse:

NEUE BEITRÄGE

Anzeige: Lesen Sie jetzt das neue ✶ ALLPLAN Whitepaper ✶