[…] Ingenieurblatt 01/02-2023, S. 38). Allerdings greift nicht sofort das Recht auf Minderung, wie das Rechnungsprüfungsamt offensichtlich meint, sondern zunächst das Recht auf Nacherfüllung. Der Planer kann also die Dokumentation auch noch nachträglich erstellen und hat dann den Mangel beseitigt. Dem Ingenieur steht also das Recht auf zweite Andienung zu. Erst wenn dies erfolglos bleibt, würde […]