Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Wir wollen mehr bauen und wir wollen schneller bauen. Mit dem ‚Bau-Turbo‘ haben wir ein neues, mutiges Instrument, das unser Land wirklich voranbringen kann. Statt fünf Jahre für ein Bebauungsplanverfahren zu brauchen, kann die Gemeinde dem Bauvorhaben jetzt innerhalb von drei Monaten zustimmen. Damit können zum Beispiel ganze Häuserzeilen einer Straße aufgestockt oder innerstädtische Brachen für neue Wohngebäude genutzt werden. Die Gemeinde kann im Rahmen der Zustimmung auch einen bestimmten Anteil an sozialem Wohnungsbau verlangen. Der ‚Bau-Turbo‘ kann nicht nur für Wohnungen genutzt werden, sondern zum Beispiel auch für Kitas, Stadtteilbibliotheken oder Schulen. Das schafft noch mehr Möglichkeiten für eine lebendige und nachhaltige Stadtentwicklung. Insgesamt bekommen die Gemeinden durch den Bau-Turbo mehr Freiheit und Flexibilität.“
Verena Hubertz: „Der Bau-Turbo ist kein Hebel, an dem wir ziehen und dann fallen Wohnungen vom Himmel. Es kommt drauf an, dass wir alle gemeinsam mitanpacken. Damit der ‚Bau-Turbo‘ in der Praxis auch zünden kann, möchten wir den Kommunen bei allen Fragen zur Seite stehen und sie mit einem Praxisleitfaden und einem Umsetzungslabor unterstützen.“
Stadtentwickler, Stadtplanerinnen, kommunale Vertreter und Pressevertreter sind dazu herzlich eingeladen. Die Ministerin wird zusammen mit ihrem Expertenteam den weiteren Prozess für ein „Umsetzungslabor“ vorstellen und gibt die Möglichkeit Fragen zu stellen.
Anmeldung und weitere Informationen
Der „Bau-Turbo“
Mit der Neuregelung soll die Schaffung von Wohnraum in Deutschland deutlich beschleunigt werden. Als weitgehende Flexibilisierung für den Wohnungsbau wird ein neuer Paragraf 246e in das Baugesetzbuch (BauGB) eingefügt. Erlaubt werden soll damit für einen Zeitraum von fünf Jahren ein Abweichen von bauplanungsrechtlichen Vorschriften.
Wenn eine Kommune sich entscheide, den „Bau-Turbo“ anzuwenden, könnten zusätzliche Wohnungen bereits nach einer dreimonatigen Prüfung durch die Gemeinde zugelassen werden. Aufstellungen oder Änderungen von Bebauungsplänen sollen dann nicht mehr notwendig sein. Bauanträge gelten als genehmigt, wenn die Kommune nicht binnen drei Monaten ablehnt.
Einfacher möglich wird auch der Bau von Wohnungen im Außenbereich. Innovative Lärmschutzlösungen sollen mehr Wohnbebauung in der Nähe von Gewerbebetrieben ermöglichen. Der Schutz von Mietwohnungen in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt vor Umwandlungen in Eigentumswohnungen soll um fünf Jahre verlängert werden.
Dazu Infos des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen