Die geplante Novellierung Anfang 2026 findet vor dem Hintergrund laufender Kritik an Teilen der bisherigen Regelungen und dem Ziel, das Gesetz „technologieoffener, flexibler und einfacher“ zu gestalten statt. Eckpunkte für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz sollen bis Ende Januar 2026 vorliegen mit dem Ziel, einen Kabinettsentwurf bis Ende Februar 2026 zu verabschieden. Die Bundesingenieurkammer hat vor dem Hintergrund der Novellierung Positionen erarbeitet.
Kern der politischen Auseinandersetzung ist, wie stark verbindliche Vorgaben zur Nutzung erneuerbarer Energien in Heizsystemen beibehalten oder angepasst werden sollen. Die 65-Prozent-Regelung – ein Herzstück der Novelle von 2024 – ist politisch umstritten. Ein weiterer Treiber der Novellierungsdebatte ist der europäische Rechtsrahmen: Die neue EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) muss bis spätestens Mai 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden. Dieses EU-Vorschriftenpaket verlangt unter anderem Maßnahmen zur Reduktion des Energieverbrauchs und zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden. Zudem sollen Energieausweise europaweit harmonisiert und eine verpflichtende Lebenszyklusanalyse sukzessive eingeführt werden. Die nationale Umsetzung der EPBD wird voraussichtlich ein zentrales Element der GEG-Reform sein und erheblichen Einfluss auf die finale Gestalt des Gesetzes haben.
Bundesingenieurkammer fordert Vereinfachung der Regelung
Die Bundesingenieurkammer plädiert für eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzes, mit dem Ziel, Klimaschutz wirksamer umzusetzen und gleichzeitig die Komplexität für Planung, Bau und Nachweisführung zu reduzieren. Die vorgeschlagenen Anpassungen sind auch vor dem Hintergrund neuer europäischer Vorgaben von Bedeutung.
Zentrale Forderung der Bundesingenieurkammer ist eine klare Ausrichtung des GEG auf seine Kernziele. Statt einer Vielzahl detaillierter Einzelregelungen soll das Gesetz künftig vor allem zwei Aspekte in den Mittelpunkt stellen: die Begrenzung der CO₂-Emissionen von Gebäuden und einen sparsamen Energieeinsatz durch einen angemessenen Wärmeschutz der Gebäudehülle. Das sind die zentralen Punkte, die den effektiven Klimaschutz in den Vordergrund rücken.
Eng damit verbunden ist der Ruf nach einer deutlichen Vereinfachung des Regelwerks. Umfang und Komplexität des GEG werden als Hemmnis für Verständlichkeit und praktische Umsetzung gesehen. Eine Verschlankung soll nicht nur die Anwendung erleichtern, sondern auch die Akzeptanz bei Bauherren, Planern und Eigentümern erhöhen.
65-Prozent-Quote Erneuerbare sind Mindestniveau
Beim Einsatz erneuerbarer Energien spricht sich die Bundesingenieurkammer für Kontinuität aus. Die Nutzung erneuerbarer Energien soll weiterhin verpflichtend, aber technologieoffen bleiben. Die Vorgabe, mindestens 65 Prozent des Wärmebedarfs aus erneuerbaren Quellen zu decken, wird als notwendiges Mindestniveau zur Erreichung der Klimaziele bewertet.
Die Bundesingenieurkammer empfiehlt die Treibhausgaspotenziale (GWP) über den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes zu berücksichtigen. Die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) sieht entsprechende Nachweise ab 2028 beziehungsweise 2030 vor. Für die nationale Umsetzung wird gefordert, eindeutig mess- und berechenbare Kriterien zu verwenden. Diese müssen in bestehende Nachweissysteme integrierbar sein und auf einem einheitlichen, möglichst einfachen Bewertungssystem beruhen. Zugleich soll sich die Erfassung von Bauteilen auf jene Schichten konzentrieren, die für das Ergebnis tatsächlich relevant sind.
Anpassung an sommerlichen Wärmeschutz
Angesichts zunehmender Hitzeperioden wird zudem eine Anpassung der Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz gefordert. Besonders schutzbedürftige Personengruppen, etwa in Pflegeeinrichtungen, sollen stärker berücksichtigt werden. Der Einsatz aktiver Kühlung oder Luftentfeuchtung darf dabei nicht automatisch zu höheren Anforderungen oder zusätzlichen Investitionskosten führen.
Flankierend wird die Bedeutung langfristig angelegter Förderprogramme betont. Diese müssten sich konsequent an der CO₂-Einsparung orientieren und Planungssicherheit bieten.