Das in den Leitungen stehende Wasser gefriert, dehnt sich aus und bringt Rohre zum Bersten. Besonders gefährdet sind Privathaushalte bei längerer Abwesenheit der Bewohner. Thomas Wollstein von der VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik erklärt das Problem: „Frostschäden an Heizungs- und Trinkwasserleitungen zeigen sich oft erst, wenn die Kälteperiode vorbei ist und das Eis wieder auftaut. Wer jetzt nicht vorsorgt und später nicht aufmerksam ist, riskiert, Wasserschäden zu spät zu bemerken, und damit unnötig hohe Sanierungskosten.“
Bei großflächigen Stromausfällen fallen Heizung und Trinkwasserversorgung aus. Gebäude kühlen aus, das stehende Wasser in den Leitungen gefriert. Die physikalische Ausdehnung beim Gefrieren zerreißt die Rohre. Solange der Frost anhält, tritt kein Wasser aus – der Schaden bleibt unbemerkt. Beim Auftauen entstehen dann schwere Wasserschäden.
Sofortmaßnahmen für Eigentümer
Wollstein empfiehlt konkrete Schritte: „Wenn Sie absehen können, dass Ihr Haus während einer Frostperiode nicht beheizt und kein Trinkwasser entnommen wird, informieren Sie unverzüglich Ihren Sachversicherer und halten sich an ein von ihm vorgegebenes Vorgehen. Weiter empfiehlt es sich, die Trinkwasserinstallation abzusperren. Das verhindert möglicherweise nicht den Rohrbruch, begrenzt jedoch die austretende Wassermenge. Wenn möglich, sollten die Leitungen entleert werden. Bei Wiederinbetriebnahme muss die Trinkwasserinstallation gespült werden.“
Geschlossene Keller- und Nebenraumfenster verlangsamen die Auskühlung. Regelmäßige Sichtkontrollen auf Feuchte- oder Leitungsschäden sind erforderlich, besonders nach Ende der Frostperiode. Wollstein erklärt: „Dämmmaßnahmen verlängern die Zeit bis zum Einfrieren. Rohrbegleitheizungen können es verhindern – solange sie mit Strom versorgt werden.“
Fachgerechtes Vorgehen bei Schäden
Die Expertenempfehlung VDI/DVQST-EE 3810 Blatt 2.1 beschreibt die fachgerechte Außerbetriebnahme und Wiederinbetriebnahme von Trinkwasserinstallationen. Bei Verdacht auf eingefrorene Leitungen gilt: Hauptabsperrhahn schließen, Entnahmestellen wie Wasserhähne öffnen, damit der Überdruck in den Leitungen kontrolliert abgebaut werden kann.
Der VDI-Experte warnt ausdrücklich davor, Leitungen eigenständig mit offener Flamme oder Heißluftgeräten aufzutauen. Stattdessen muss ein Fachinstallationsbetrieb die Arbeiten durchführen. Für Fachleute empfiehlt der VDI die Richtlinie VDI 2069 „Verhinderung des Einfrierens von Wasser führenden Leitungen“ bei der Planung frostgefährdeter Leitungen. (mb)