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Gutachten unterstreicht Bedeutung der Losvergabe für Mittelstand

Kurzexpertise aus beschaffungswirtschaftlicher und vergaberechtlicher Perspektive

In einem jetzt vorgelegten gemeinsamen Gutachten bestätigen Prof. Dr. Michael Eßig und Prof. Dr. Martin Burgi, dass die Bundesregierung im Sinne des Koalitionsvertrages handelt, wenn sie im Entwurf für ein Vergabebeschleunigungsgesetz grundsätzlich am Vorrang der Losvergabe bei der öffentlichen Auftragsvergabe festhält.
Losvergabe-Gutachten © BVB/ZDH
Losvergabe-Gutachten © BVB/ZDH

In einer mittelständisch geprägten Wirtschaft ist es von zentraler Bedeutung und liegt zugleich auch im besonderen Interesse öffentlicher Auftraggeber, dass Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) faire Chancen erhalten, sich um öffentliche Aufträge bewerben zu können. Nur so wird ein Wettbewerb um öffentliche Aufträge überhaupt ermöglicht und zugleich die spätere Leistungserbringung sichergestellt.

Anhand konkreter Daten verdeutlicht das jetzt vorgelegte Gutachten den hohen Anteil von kleinen und mittleren Unternehmen und Betrieben an den vergebenen Bauaufträgen. Damit sind KMU nicht nur das Rückgrat des Bauwesens, sondern auch ein Garant für die Umsetzung öffentlicher Investitionen und für die wirtschaftliche Stabilität ganzer Regionen. Darüber hinaus belegen die Zahlen, dass die losweise Vergabe die Zahl potenzieller Bieter erhöht und dadurch den Preis- und Qualitätswettbewerb stärkt.

Die Studie unterstreicht zudem den Beitrag der losweisen Vergabe zur Resilienz und Qualität öffentlicher Bauvorhaben: Wenn Aufträge auf mehrere mittelständische Unternehmen und Betriebe verteilt werden, sinkt das Risiko von Projektstillständen, etwa bei Insolvenz großer Generalunternehmer. Gleichzeitig entstehen innovativere, spezialisierte Lösungen.

Kontraproduktiv für die Beteiligungsmöglichkeiten des Mittelstands wäre hingegen der vom Bundesrat geforderte Wegfall des Vorrangs der Losvergabe aus nicht näher spezifizierten „zeitlichen“ Gründen, was im Übrigen ein Vorschlag ist, der exakt dem der Ampelregierung entspricht. Die Gutachter warnen in diesem Zusammenhang vor verfassungsrechtlichen Risiken. Der Vorrang der Losvergabe schafft gleiche Zugangschancen zu öffentlichen Aufträgen und ist damit Ausdruck des Gleichheitsgrundsatzes (Art. 3 GG). Auch mit Blick auf den Bestimmtheitsgrundsatz melden die Autoren des Gutachtens Bedenken an, da die „zeitlichen Gründe“ hier ohne die begrenzenden Kriterien des Regierungsentwurfs eingeführt werden sollen.

Zudem fordert auch das Europäische Parlament in seiner Entschließung für die anstehende Reform der EU-Vergaberichtlinien, die Aufteilung öffentlicher Aufträge in Lose zukünftig zum Regelfall zu machen. Eine Aufweichung des Vorrangs der Losvergabe im deutschen Regelwerk müsste dann wegen entgegenstehender EU-Vorschriften bereits nach kurzer Zeit wieder rückgängig gemacht werden.

Jetzt müssen die zukünftigen Beteiligungsmöglichkeiten des Mittelstands bei der Vergabe öffentlicher Aufträge – wie im Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehen – auch im weiteren parlamentarischen Verfahren gesichert werden. Alles andere wäre ein eklatanter Verstoß gegen den Koalitionsvertrag, der den Grundsatz der mittelstandsfreundlichen Vergabe betont.

Gutachten von Prof. Dr. Eßig und Prof. Dr. Burgi (PDF)

Bundesvereinigung Bauwirtschaft: www.bv-bauwirtschaft.de

Quelle: BG-Graspointner

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