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Bauvertragsrecht: Auf „Komfort-Standards“ soll rechtssicher verzichtet werden können

Bundesjustizminister bereitet Gesetzentwurf vor

Die Kammern der planenden Berufe arbeiten intensiv an der Umsetzung des „Einfach Bauen: Gebäudetyp-e“. Dem Bauvertragsrecht fällt dabei eine entscheidende Rolle zu. Kostengünstigeres Bauen wird in der Praxis erst durch rechtssicheren Verzicht auf sogenannte „Komfort-Standards“ ermöglicht.
Gespräch zum Gebäudetyp-e (Einfach Bauen) am 17.05.2024 (v.l.n.r.): Martin Falenski, Hauptgeschäftsführer der Bundesingenieurkammer; Andrea Gebhard, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer; Dr. Marco Buschmann, Bundesminister der Justiz; Aygül Özkan, Hauptgeschäftsführerin des ZIA Zentralen Immobilien Ausschusses; Dr. Tillman Prinz, M.A., Bundesgeschäftsführer der Bundesarchitektenkammer. © BIngK
Gespräch zum Gebäudetyp-e (Einfach Bauen) am 17.05.2024 (v.l.n.r.): Martin Falenski, Hauptgeschäftsführer der Bundesingenieurkammer; Andrea Gebhard, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer; Dr. Marco Buschmann, Bundesminister der Justiz; Aygül Özkan, Hauptgeschäftsführerin des ZIA Zentralen Immobilien Ausschusses; Dr. Tillman Prinz, M.A., Bundesgeschäftsführer der Bundesarchitektenkammer. © BIngK

Dazu fand am 17. Mai erneut ein Gespräch beim Bundesminister der Justiz, Dr. Marco Buschmann, statt. Die Bundesregierung unterstützt die Initiative „Einfach Bauen“, weist jedoch darauf hin, dass die juristische Öffnung behutsam unternommen und gut bedacht werden muss, um den Verbraucherschutz weiterhin zu gewährleisten.

Schon beim Symposium „Einfach bauen“ der Bundesarchitektenkammer und der Bundesingenieurkammer zum Gebäudetyp-e am 18. April in Berlin, hatte Dr. Irene Pakuscher vom Bundesministerium der Justiz von entsprechenden Vorbereitungen im Ministerium berichtet.

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Quelle: Bluebeam

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