Vom Bauantrag zur Montage: Wie die ideale Prozesskette aussieht
Die Planung der Entrauchungsanlage steht, das Brandschutzkonzept liegt vor, der Bauantrag ist genehmigt – dann beginnt die eigentliche Bewährungsprobe. Denn erst in der Umsetzung zeigt sich, wie detailliert und objektbezogen der Planer gearbeitet hat. Hat er alle Randbereiche und Wechselwirkungen berücksichtigt und normativ fundierte Unterlagen erstellt, kann der Projektierer auf dieser Grundlage ein Brandschutzsystem entwickeln, das sämtliche Anforderungen erfüllt. Zeitaufwendige Rückfragen entfallen, wenn die Planung der Norm entspricht.
Reibungslose Umsetzung braucht durchgängige Qualität
Das Montageunternehmen erhält in diesem Idealfall eindeutige Projektierungsvorgaben, wählt geeignete Produkte und Systeme aus und montiert diese normgerecht im Objekt. Bei der Abnahme übergibt es alle notwendigen Unterlagen – Anlagenbeschreibung, Standortangaben und Wartungsanweisungen – gemäß den Normvorgaben. Der beauftragte Instandhalter kann auf Basis dieser Dokumentation zielgerichtet und ohne Verzögerung alle normativ notwendigen Arbeiten durchführen.
Die Praxis sieht anders aus
Im Projektalltag weicht die Realität häufig von diesem Ablauf ab. Doch die DIN 18232-10 zeigt den Weg zum beschriebenen Idealfall auf. Den Startschuss gibt der nach Norm zertifizierte Planer, indem er eine konkrete Anforderung in seine Planung aufnimmt: Alle an der Erstellung der Entrauchungsanlage beteiligten Unternehmen müssen ihre Zertifizierung nach DIN 18232-10 nachweisen und das entsprechende Zertifikat bereits mit dem Angebot vorlegen.
Planer in der Schlüsselrolle
Entrauchungsanlagen zählen zu den wichtigsten Brandschutzsystemen in einem Gebäude. Die seit 2024 gültige DIN 18232-10 regelt verbindlich alle Bearbeitungsphasen – und der GRW e.V. begleitet den zugehörigen Zertifizierungsprozess. „Die Planer sind gefordert!“, fasst Kurt Seifert zusammen. (mb)