Bundesregierung widerspricht Empfehlung des Bundes­rates zum Vergabe­beschleunigungs­gesetz

Bundesregierung stärkt ausdrücklich mittel­stands­freundliche Vergabe

Die Bundesregierung hat eine Gegenäußerung zu der Empfehlung des Bundesrates verfasst. Darin widerspricht sie der Empfehlung des Bundesrates und hält ausdrücklich im Sinne der mittel­stands­freundlichen Vergabe an den Grundsätzen des Los­aufteilungs­gebotes fest – wie bereits zuvor im Regierungsentwurf.
Bundestag, Berlin © DIB
Bundestag, Berlin © DIB

Die Bundesingenieurkammer, die Bundesarchitektenkammer, der Zentralverband des Deutschen Handwerks und der Zentralverband Deutsches Baugewerbes sowie weitere Verbände hatten nach der Empfehlung des Bundesrates zur weiteren Flexibilisierung des Grundsatzes der losweisen Vergabe in § 97 Abs. 4 GWB und der Ergänzung um zeitliche Gründe eindringlich die Einhaltung der Grundsätze des Losaufteilungsgebotes gefordert. Nur so könne eine mittelstandsfreundliche Vergabe gewährleistet werden. Die jetzt veröffentlichte Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates stärkt nun diese Position im weiteren Gesetzgebungsverfahren.

Aus der Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates:
„Zu Ziffer 1 (Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b (§ 97 Absatz 4 Satz 3 bis 6 GWB))
Die Bundesregierung stimmt dem Vorschlag nicht zu.
Der Bundesregierung ist die Beschleunigung und Vereinfachung der Vergabeverfahren ein großes Anliegen, wie auch aus dem Entwurf zum Vergabebeschleunigungsgesetz deutlich wird.
Zugleich hält die Bundesregierung im Sinne der mittelstandsfreundlichen Vergabe an den Grundsätzen des Losaufteilungsgebotes fest.
Mit der im Gesetzentwurf vorgesehenen Ausnahme vom Losgrundsatz werden Projekte des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität im Sinne des Koalitionsvertrages deutlich erleichtert und beschleunigt. Für verteidigungs- und sicherheitsspezifische Aufträge gemäß § 104 GWB ist darüber hinaus gemäß § 117 Abs. 2 GWB-E eine bis Ende 2030 befristete Ausnahme vom Losgrundsatz vorgesehen. Damit werden neue Möglichkeiten zum flexibleren Umgang mit dem Losgrundsatz im Einzelfall geschaffen. Diese sind jedoch eng begrenzt
auf die besonders relevanten und dringenden Fälle aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität sowie im Bereich der Verteidigung und Sicherheit.
Hingegen werden Regelungsvorschläge, die eine Ausweitung der allgemeinen Ausnahmetatbestände vom Losgrundsatz in § 97 Absatz 4 Satz 3 GWB vorsehen, aus Sicht der Bundesregierung dem vergaberechtlichen Grundsatz der mittelstandsfreundlichen Vergabe nicht gerecht und somit aus mittelstandspolitischen Gründen abgelehnt.“

[Aus: Deutscher Bundestag, Drucksache 21/1934 vom 01.10.2025, Seite 103]

Die Diskussion um diesen entscheidenden Punkt wird sich auch im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens – insbesondere auch in den Ausschüssen des Bundestages – fortsetzen. Die Verbände werden weiterhin für die Beibehaltung der Regelung des Regierungsentwurfes werben.

© Europäisches Institut für postgraduale Bildung GmbH

NEWSLETTER

Nach Anmeldung versorgt Sie der Newsletter kostenfrei 14-tägig mit einer redaktionellen Auswahl aktueller Nachrichten und Berichten des Deutschen Ingenieurblatts.

Ihre E-Mail-Adresse wird ausschließlich zur Versendung des Newsletters verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können sich jederzeit per Abmeldelink im Newsletter abmelden (Datenschutzerklärung des Dienstleisters CleverReach).

Ihre E-Mail-Adresse:

Als Ingenieurkammer-Mitglied bitte nicht anmelden – Sie erhalten bereits exklusiv unseren umfassenderen „Mitglieder-Infoservice“ bzw. können diesen über Ihre Kammer bestellen.

BAUPLANER

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit dem Bauplaner-Newsletter, unserem 14-tägigen E-Mail-Service, der Bauingenieure und Planer über die neuesten Entwicklungen in der Branche informiert. 

Ihre E-Mail-Adresse wird ausschließlich zur Versendung des Bauplaner-Newsletters verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können sich jederzeit per Abmeldelink im Bauplaner-Newsletter abmelden (Datenschutzerklärung des Dienstleisters CleverReach).

Ihre E-Mail-Adresse:

NEUE BEITRÄGE

Anzeige: Lesen Sie jetzt das neue ✶ ALLPLAN Whitepaper ✶