Brandschutzanforderungen an Treppen als Flucht- und Rettungswege
Treppen, die als Flucht- und Rettungswege dienen, unterliegen strengen brandschutztechnischen Anforderungen. Im gewerblichen und öffentlichen Bereich gilt die Feuerwiderstandsklasse F30 häufig als Mindeststandard. Aber auch im privaten Bereich – etwa bei der Wohnraumgewinnung durch Dachausbau oder in Mehrfamilienhäusern mit entsprechenden Brandschutzauflagen – kann eine F30-B-Treppe erforderlich sein. Besonders im Holzbau, der als klimafreundliche Bauweise an Bedeutung gewinnt, steigt die Nachfrage nach Lösungen, die Brandschutz und ökologische Materialwahl verbinden. Konventionelle Holztreppen erfüllen diese Vorgaben bisher meist nicht.
Spezialklebstoff als konstruktiver Schlüssel
Den entscheidenden Beitrag zur Feuerwiderstandsfähigkeit leistet eine besondere Beschlags- und Konstruktionstechnik. Zentrales Element ist ein eigens entwickelter Klebstoff, der auch bei Temperaturen über 100 Grad Celsius seine Festigkeit behält. Die MPA Braunschweig hat beide Konstruktionen in realitätsnahen Brandversuchen geprüft und ihnen das AbP ausgestellt. Dieses Prüfzeugnis gilt bei Bauanträgen und Ausschreibungen als anerkannter Nachweis. Beide Modelle halten mindestens 30 Minuten Hitze und Flammen stand, ohne ihre Stabilität zu verlieren.
Zwei Konstruktionsprinzipien für unterschiedliche Anforderungen
Die erste geprüfte Konstruktion ist eine klassische Holzwangentreppe, die sich speziell für Gebäude in Holzbauweise eignet. Das zweite Modell ist eine freitragende Systemtreppe, bei der die Stufen nur einseitig an der Wand verankert sind und die ihre Stabilität über das Geländer bezieht. Damit stehen zwei konstruktiv unterschiedliche Lösungen zur Verfügung, die eine durchgängige Bauweise in Holz auch dort ermöglichen, wo Brandschutzvorschriften bislang den Einsatz des Materials verhinderten. (mb)