Mit Unterstützung durch diesen Leitfaden soll eine berlinweit einheitliche Anwendung des Bau-Turbos erreicht werden. Gerade in Städten mit einem angespannten Wohnungsmarkt wie Berlin werden durch den Bau-Turbo neue Möglichkeiten geschaffen, schnell Baurecht für Wohnungsbauvorhaben zu schaffen und diese zu realisieren.
Das „Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ des Bundes ist am 30. Oktober 2025 in Kraft getreten. Kern des „Bau-Turbos“ sind die folgenden drei Vorschriften:
- die Erweiterung von Befreiungsmöglichkeiten von Bebauungsplänen nach § 31 Abs. 3 BauGB für den Wohnungsbau
 - die Erweiterung der Abweichungsmöglichkeiten vom Einfügen in die nähere Umgebung zugunsten des Neubaus von Wohngebäuden nach § 34 Abs. 3b BauGB
 - die generellen Abweichungsmöglichkeiten von den Vorschriften des BauGB zugunsten des Wohnungsneubaus und der zugehörigen sozialen Infrastruktureinrichtungen nach § 246e BauGB
 
Für die Anwendung dieser Befreiungs- oder Abweichungsmöglichkeiten ist stets eine Zustimmung der Gemeinde erforderlich. Die Zuständigkeit für die Erteilung dieser Zustimmung ergibt sich für Berlin aus § 1 des Ausführungsgesetzes zum Baugesetzbuch (AGBauGB).