„Bau-Turbo-Gesetz“ seit 30. Oktober 2025 in Kraft © Grafik BMWSB / Foto DIB
„Bau-Turbo-Gesetz“ seit 30. Oktober 2025 in Kraft © Grafik BMWSB / Foto DIB

„Bau-Turbo-Gesetz“ seit 30.10.2025 in Kraft

„Bau-Turbo-Gesetz“ seit 30.10.2025 in Kraft

„Bau-Turbo-Gesetz“ seit 30.10.2025 in Kraft

Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung im Bundesgesetzblatt verkündet

Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung im Bundesgesetzblatt verkündet

Das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung – von der Bundesregierung kurz als „Bau-Turbo“ bezeichnet – wurde am 29. Oktober 2025 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2025 I Nr. 257). Es ist dadurch am 30.10.2025 in Kraft getreten.

Das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung – von der Bundesregierung kurz als „Bau-Turbo“ bezeichnet – wurde am 29. Oktober 2025 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2025 I Nr. 257). Es ist dadurch am 30.10.2025 in Kraft getreten.

„Bau-Turbo-Gesetz“ seit 30. Oktober 2025 in Kraft © Grafik BMWSB / Foto DIB
„Bau-Turbo-Gesetz“ seit 30. Oktober 2025 in Kraft © Grafik BMWSB / Foto DIB

Das Gesetz enthält in Artikel 1 Änderungen des Baugesetzbuchs. Das entsprechende Bundesgesetzblatt kann online im Internet eingesehen werden: https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2025/257/VO.html

Bau-Turbo verringert Zeit für Planungsverfahren © BMWSB
Bau-Turbo verringert Zeit für Planungsverfahren © BMWSB

Weitere Informationen zum „Bau-Turbo“ finden sich auf folgender Internetseite des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB): https://www.bmwsb.bund.de/DE/bauen/baurecht/bau-turbo/bau-turbo.html

Bau-Turbo: Bürgerbeteiligung ist weiterhin möglich © BMWSB
Bau-Turbo: Bürgerbeteiligung ist weiterhin möglich © BMWSB

Ausführliche Informationen vom BMWSB für:

Beschlussdrucksache: Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung (PDFi): https://www.bundesrat.de/drs.html?id=546-25%28B%29

NEWSLETTER

Nach Anmeldung versorgt Sie der Newsletter kostenfrei 14-tägig mit einer redaktionellen Auswahl aktueller Nachrichten und Berichten des Deutschen Ingenieurblatts.

Ihre E-Mail-Adresse wird ausschließlich zur Versendung des Newsletters verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können sich jederzeit per Abmeldelink im Newsletter abmelden (Datenschutzerklärung des Dienstleisters CleverReach).

Ihre E-Mail-Adresse:

Als Ingenieurkammer-Mitglied bitte nicht anmelden – Sie erhalten bereits exklusiv unseren umfassenderen „Mitglieder-Infoservice“ bzw. können diesen über Ihre Kammer bestellen.

BAUPLANER NEWS

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit dem Bauplaner-Newsletter, unserem wöchentlichen E-Mail-Service, der Bauingenieure und Planer über die neuesten Entwicklungen in der Branche informiert. 

Ihre E-Mail-Adresse wird ausschließlich zur Versendung des Bauplaner-Newsletters verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können sich jederzeit per Abmeldelink im Bauplaner-Newsletter abmelden (Datenschutzerklärung des Dienstleisters CleverReach).

Ihre E-Mail-Adresse:

NEUE BEITRÄGE

Anzeige: Lesen Sie jetzt das neue ✶ ALLPLAN Whitepaper ✶