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„Bau-Turbo-Gesetz“ seit 30.10.2025 in Kraft

Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung im Bundesgesetzblatt verkündet

Das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung vom 27. Oktober 2025 – von der Bundesregierung kurz als „Bau-Turbo“ bezeichnet – wurde am 29. Oktober 2025 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2025 I Nr. 257). Es ist dadurch am 30. Oktober 2025 in Kraft getreten.
„Bau-Turbo-Gesetz“ seit 30. Oktober 2025 in Kraft © Grafik BMWSB / Foto DIB
„Bau-Turbo-Gesetz“ seit 30. Oktober 2025 in Kraft © Grafik BMWSB / Foto DIB

Das Gesetz enthält in Artikel 1 Änderungen des Baugesetzbuchs. Das entsprechende Bundesgesetzblatt kann online im Internet eingesehen werden: https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2025/257/VO.html

Bau-Turbo verringert Zeit für Planungsverfahren © BMWSB
Bau-Turbo verringert Zeit für Planungsverfahren © BMWSB

Weitere Informationen zum „Bau-Turbo“ finden sich auf folgender Internetseite des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB): https://www.bmwsb.bund.de/DE/bauen/baurecht/bau-turbo/bau-turbo.html

Bau-Turbo: Bürgerbeteiligung ist weiterhin möglich © BMWSB
Bau-Turbo: Bürgerbeteiligung ist weiterhin möglich © BMWSB

Ausführliche Informationen vom BMWSB für:

Beschlussdrucksache: Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung (PDFi): https://www.bundesrat.de/drs.html?id=546-25%28B%29

© Hekatron Vertriebs GmbH

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