Der Gesetzentwurf zur Anpassung des Bauproduktengesetzes an die EU-Verordnung 2024/3110 sieht vor, eine einzige benennende Behörde in Deutschland einzurichten, die für die Benennung Technischer Bewertungsstellen zuständig ist. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauen soll diese Rolle übernehmen und das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) soll weiterhin als Technische Bewertungsstelle fungieren.
Wesentliche Neuerungen, die durch den Gesetzentwurf im deutschen Recht umgesetzt werden:
- Direkte Anwendung der EU-Vorschriften: Die Verordnung (EU) 2024/3110, die bereits am 10. März 2025 in Kraft getreten ist, gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Der nationale Gesetzentwurf passt das bestehende BauPG und andere relevante Gesetze (z.B. in den Zuständigkeiten von Bund und Ländern) an diesen direkt geltenden EU-Rechtsrahmen an.
- Harmonisierte Vorschriften: Die EU-Verordnung legt EU-weit harmonisierte Vorschriften für die Vermarktung von Bauprodukten fest. Dies gewährleistet einen reibungslosen Warenverkehr im europäischen Binnenmarkt.
- Erweiterte Anforderungen: Die neue EU-Verordnung enthält neue Anforderungen, insbesondere im Hinblick auf den Umweltschutz und die Nachhaltigkeit von Bauprodukten, die in nationales Recht überführt werden müssen.
- Präzisierung von Pflichten: Die Pflichten der verschiedenen Akteure (Hersteller, Importeure, Händler) bei der Bereitstellung von Bauprodukten auf dem Markt werden klarer definiert.