Nach der bisher geplanten gesetzlichen Regelung sollen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nach Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze weiterarbeiten bis zu 2.000 Euro steuerfrei hinzuverdienen können. Der Anwendungsbereich ist dabei ausdrücklich auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschränkt, Selbständige und Freiberufler sind davon nicht erfasst.
„Die Aktivrente will Menschen motivieren, länger zu arbeiten oder wieder einzusteigen. Das ist ein starkes Signal und eine echte Reform. Auch und gerade in den Freien Berufen ist der Mangel an Arbeitskräften schon heute sichtbar und wird auch durch den demografischen Wandel weiter zunehmen“, so der BFB. „Auch deshalb gilt es jetzt, das Potenzial der Selbstständigen noch stärker zu nutzen.“
Der BFB schlägt konkret vor: Im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Evaluierung soll die Einbeziehung von Selbstständigen ab 2026 möglich gemacht und die Wirkung bis Ende 2029 überprüft werden. „Das wäre ein realistischer Schritt mit Signalwirkung. Damit könnte die Koalition zeigen, dass ihr Versprechen, Selbstständige zu stärken, auch konkret eingelöst wird“, so der BFB.
Die Bundesingenieurkammer wirbt im Verbund mit dem Bundesverband der Freien Berufe (BFB) in politischen Gesprächen um die Einbeziehung von Freiberuflern in die geplante gesetzliche Regelung.
Zusätzlich haben der Verband der Gründer und Selbstständigen (VGSD) und die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbstständigenverbände (BAGSV) gemeinsam die Petition „Aktivrente auch für Selbstständige: Wir sind keine Erwerbstätigen zweiter Klasse!“ gestartet: