Ein Fall aus der Praxis: Ein Anlagenbauer hat mit einem internationalen Industriekonzern einen EPC-Vertrag über den Komplettbau einer Rohstoff-Förder- und Verarbeitungsanlage in der Größenordnung eines dreistelligen Millionenbetrags abgeschlossen. Bei einem EPC-Vertrag tritt der Anlagenbauer als Generalunternehmer auf, der Planung (Engineering), Beschaffung (Procurement) und Bau (Construction) des Projektes teilweise selbst und teilweise mithilfe von Subunternehmen ausführt.
Mehrausgaben in zweistelliger Millionenhöhe
Der Generalunternehmer (GU) trägt also das volle Risiko, das er bei der Vertragsgestaltung entsprechend einkalkulieren muss. Doch dann kommt es zu Verzögerungen beim Start des Projekts, die der GU nicht zu verantworten hat. Und genau zu dieser Zeit explodieren die Kosten innerhalb weniger Monate und damit die Ausgaben für etliche Leistungen. Zudem kann ein Subunternehmen erfolgreich höhere Preise durchsetzen.
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