Anlagenbau als Praxisbeispiel für EPC-Verträge mit Generalunternehmern

Komplexe Claims optimal verhandeln

Bleibt beispielsweise ein Generalunternehmer zwangsläufig auf den Mehrkosten sitzen, wenn beim Komplettbau von Anlagen die Ausgaben ohne eigenes Verschulden sehr viel höher ausfallen als bei der Planung erwartet? Nein, er kann einiges tun! Wie sich durch Verhandlungsoptimierung für alle Projektbeteiligten ein akzeptables Ergebnis erreichen lässt.
SENNEBOGEN 3300 hebt Betonträger © Epvre Delque
SENNEBOGEN 3300 hebt Betonträger © Epvre Delque

Ein Fall aus der Praxis: Ein Anlagenbauer hat mit einem internationalen Industriekonzern einen EPC-Vertrag über den Komplettbau einer Rohstoff-Förder- und Verarbeitungsanlage in der Größenordnung eines dreistelligen Millionenbetrags abgeschlossen. Bei einem EPC-Vertrag tritt der Anlagenbauer als Generalunternehmer auf, der Planung (Engineering), Beschaffung (Procurement) und Bau (Construction) des Projektes teilweise selbst und teilweise mithilfe von Subunternehmen ausführt.

Mehrausgaben in zweistelliger Millionenhöhe

Der Generalunternehmer (GU) trägt also das volle Risiko, das er bei der Vertragsgestaltung entsprechend einkalkulieren muss. Doch dann kommt es zu Verzögerungen beim Start des Projekts, die der GU nicht zu verantworten hat. Und genau zu dieser Zeit explodieren die Kosten innerhalb weniger Monate und damit die Ausgaben für etliche Leistungen. Zudem kann ein Subunternehmen erfolgreich höhere Preise durchsetzen.


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