Zwei neue Prämien für mehr Arbeitssicherheit

BG BAU fördert Einschraubhilfen und Lastenausgleichsvorrichtungen

Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) erweitert ihr Förderangebot: Ab 2026 stehen Unternehmen zwei neue Arbeitsschutzprämien, die gezielt aktuelle Herausforderungen auf Baustellen adressieren, zur Verfügung: Einschraubhilfen für das Einschrauben langer Schrauben im Holzbau und sicheres Ausrichten von Lasten mit Lastenausgleichsvorrichtungen.
Neue BG BAU-Arbeitsschutzprämien ab 2026 für Einschraubhilfen und Lastenausgleichsvorrichtungen © Meyle+Müller GmbH+Co. KG / BG BAU
Neue BG BAU-Arbeitsschutzprämien ab 2026 für Einschraubhilfen und Lastenausgleichsvorrichtungen © Meyle+Müller GmbH+Co. KG / BG BAU

Die finanziellen Zuschüsse tragen dazu bei, Unternehmen die Einführung praktikabler Lösungen für den Arbeitsalltag zu erleichtern. Die Arbeitsschutzprämien der BG BAU bieten damit einen direkten Anreiz, Sicherheitsvorkehrungen auf der Baustelle konsequent anzuwenden. Dadurch verbessern sich die Arbeitsbedingungen für alle Beschäftigten spürbar.

„Auf der Baustelle zählt am Ende, dass am Feierabend alle wieder gesund nach Hause gehen. Arbeitsschutz ist keine Zusatzleistung, sondern Grundausstattung. Mit unseren Arbeitsschutzprämien unterstützen wir Betriebe mit finanziellen Zuschüssen ganz konkret dabei, sich Sicherheit nicht nur vorzunehmen, sondern umzusetzen. Unsere Prämien setzen dort an, wo Unfall- und Gesundheitsrisiken besonders hoch sind, mit gezielten Investitionen und Qualifizierungen für mehr Sicherheit am Arbeitsplatz“, sagt Hans-Jürgen Wellnhofer, kommissarischer Leiter der Hauptabteilung Prävention der BG BAU.

Neue Arbeitsschutzprämien ab 1. Januar 2026: Einschraubhilfe und Lastenausgleichsvorrichtung

1. Einschraubhilfe für das Einschrauben langer Schrauben im Holzbau

Im Holzbau erfordert das Eindrehen großer oder langer Schrauben viel Kraft und es entstehen hohe Drehmomente. Mitunter mit Risiko: Rutschen Beschäftigte beim Einschrauben ab, können sie stürzen, abstürzen oder sich Stichverletzungen durch den Schraubbit zuziehen. Wird hingegen eine Einschraubhilfe genutzt, müssen Anwenderinnen und Anwender weniger Druck ausüben und können Zwangshaltungen vermeiden Sie ermöglicht also ergonomisches Arbeiten. Außerdem verhindert sie ein Abrutschen der Maschine von der Schraube. In Verbindung mit Bitverlängerungen kann eine Einschraubhilfe sogar als Leiterersatz dienen, etwa beim Verbinden von Holzrahmenbauwänden oder Decken. Die BG BAU fördert die Einschraubhilfe beitragsabhängig mit 50 Prozent der Anschaffungskosten, maximal 200 Euro. www.bgbau.de/einschraubhilfe

2. Sicheres Ausrichten von Lasten mit Lastenausgleichsvorrichtungen

Lastenausgleichsvorrichtungen, sogenannte Balancer, ermöglichen es, Lasten, wie Wand-, Decken-, Dach- oder Treppenelemente, sicher in Waage oder in einer gewünschten Neigung zu positionieren. Die Steuerung erfolgt bequem per Funkfernbedienung, sodass Lasten ohne Pendeln gehoben und exakt ausgerichtet werden können. Der Einsatz solcher Vorrichtungen reduziert die körperliche Belastung und das Unfallrisiko, da kein Drücken, Ziehen oder improvisierter Einsatz von Kettenzügen nötig ist. So tragen Lastenausgleichsvorrichtungen entscheidend zu einem sicheren und effizienten Verheben von vorgefertigten Bauteilen bei.

Die BG BAU fördert die Investitionen in Lastenausgleichsvorrichtungen beitragsabhängig mit 25 Prozent der Anschaffungskosten bis zu 5.000 Euro je Maßnahme. Eine beitragsunabhängige Förderung ist mit 50 Prozent der Anschaffungskosten, ebenfalls bis maximal 5.000 Euro je Maßnahme, möglich. Voraussetzung hierfür ist die Teilnahme von Führungskräften am Seminar „Absturzprävention“. Die entsprechenden Seminare werden von der BG BAU (Seminar 1630) sowie von Ausbildungsstätten der Innungen und Verbände angeboten. www.bgbau.de/balancer

Arbeitsschutzprämie beantragen

Die BG BAU bietet ihren Mitgliedsunternehmen zwei Formen der Arbeitsschutzförderung: eine beitragsabhängige für alle und für ausgewählte Prämien eine Förderung, die unabhängig von der Beitragshöhe gewährt wird. Die beitragsabhängige Prämienförderung können alle Unternehmen mit mindestens einer oder einem Beschäftigten und einem jährlichen Beitrag von mindestens 100 Euro nutzen. Auch Unternehmerinnen und Unternehmer ohne Beschäftigte sind antragsberechtigt, sofern sie freiwillig bei der BG BAU versichert sind. Darüber hinaus unterstützt die BG BAU ihre Mitgliedsbetriebe beitragsunabhängig, beispielsweise bei Investitionen zur Vermeidung von Absturzunfällen oder beim Schutzpaket für das Bauen im Bestand.

Alle Informationen zum Prämienverfahren sowie die Antragsunterlagen stehen unter www.bgbau.de/praemien bereit.
Für Rückfragen stehen die Fachleute der BG BAU unter 0800 3799100 oder per E-Mail an arbeitsschutzpraemien@bgbau.de zur Verfügung.

Quelle: ALLPLAN Deutschland GmbH

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