Wolfgang Schubert-Raab, Präsident des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe:
„Der Ausbau der Infrastruktur duldet keinen Aufschub. Die Einstufung als überragendes öffentliches Interesse kann Planungs- und Genehmigungsverfahren deutlich verkürzen. Das ist ein wichtiger Schritt für unseren Wirtschaftsstandort.
Gleichzeitig bringt die Aufweichung der Mittelstandsklausel im Vergaberecht schmerzhafte Einschnitte für unsere Betriebe mit sich. Die Bundesregierung hat nach einem tragfähigen Kompromiss gesucht – das erkennen wir an. Entscheidend ist, dass die Mittelstandsklausel im Kern erhalten bleibt.
Die möglichen Konsequenzen der neuen Regelungen muss die Bundesregierung genau im Blick behalten. Die wenigen Bundesaufträge oberhalb der EU-Schwelle von 5,5 Millionen Euro machen bereits 77 Prozent des gesamten Auftragsvolumens aus. Weitere Verschiebungen zulasten mittelständischer Betriebe darf es nicht geben.
Ganz Europa blickt neidisch auf Deutschlands leistungsstarken Mittelstand – gerade im Infrastrukturbau. Nach den massiven Problemen in Chemie- und Automobilindustrie wäre es fatal, nun auch diese tragende Säule unserer Wirtschaft aufs Spiel zu setzen.
Wir begrüßen die jetzt geschaffene Rechtssicherheit sehr. Planbarkeit ist für unsere Betriebe existenziell. Die Städte und Kommunen sind nun aufgefordert, ihre völlig überfrachteten Vergabe- und Wertungskataloge zu vereinfachen. In den vergangenen Jahren wurden diese ohne Gründe immer weiter ergänzt, was die Vergabeprozesse unnötig in die Länge zieht.“