KfW-Förderung zur Barrierereduzierung © PhotographyByMK/stock.adobe.com
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Wiederaufnahme des KfW-Programms „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss“

Wiederaufnahme des KfW-Programms „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss“

Wiederaufnahme des KfW-Programms „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss“

Antragstellung ist ab 8. April 2026 möglich

Antragstellung ist ab 8. April 2026 möglich

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bekommt für das KfW-Programm „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss“ im Jahr 2026 insgesamt 50 Millionen Euro vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) zur Verfügung gestellt. Diese Zuschüsse für Maßnahmen zur Barrierereduzierung an Wohngebäuden können ab dem 8. April zu unveränderten Fördervoraussetzungen und Konditionen direkt bei der KfW beantragt werden.

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bekommt für das KfW-Programm „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss“ im Jahr 2026 insgesamt 50 Millionen Euro vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) zur Verfügung gestellt. Diese Zuschüsse für Maßnahmen zur Barrierereduzierung an Wohngebäuden können ab dem 8. April zu unveränderten Fördervoraussetzungen und Konditionen direkt bei der KfW beantragt werden.

KfW-Förderung zur Barrierereduzierung © PhotographyByMK/stock.adobe.com
KfW-Förderung zur Barrierereduzierung © PhotographyByMK/stock.adobe.com

Mit dem Programm werden bauliche Maßnahmen in Wohngebäuden gefördert, um Barrieren im Wohnungsbestand reduzieren zu können, wie zum Beispiel der Einbau einer bodengleichen Dusche, das Entfernen von Türschwellen oder der Einbau von Aufzügen.

Für einzelne Maßnahmen werden Zuschüsse in Höhe von 10 Prozent der förderfähigen Kosten (maximal 2.500 Euro) erteilt. Wer sein Haus zum Standard „Altersgerechtes Haus“ umbaut, bekommt 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten (maximal 6.250 Euro) von der KfW erstattet. Private Bauherrinnen und Bauherren sowie Mieterinnen und Mieter müssen ihren Förderantrag vor Beginn der Vorhaben online im KfW-Zuschussportal stellen.

Ablauf

Vorhaben bestätigen und Zuschuss erhalten: Nach Abschluss der Arbeiten und Nachweis Ihrer Identität können Sie die Gesamtkosten im KfW-Zuschussportal erfassen, die entsprechenden Rechnungen hochladen und die Umsetzung Ihres Vorhabens bestätigen. Nach Prüfung zahlt die KfW den Investitionszuschuss an Sie aus.

Antrag bei der KfW online stellen. Dafür darf das Vorhaben noch nicht begonnen sein. Als Beginn des Vorhabens gilt der Abschluss von Lieferungs- oder Leistungsverträgen. Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Vorhabenbeginn.

Wurde der Zuschussantrag bestätigt, kann das Vorhaben starten und Sie können nachfolgend die Identifizierung durchführen.

Identitätsnachweis erbringen Sie entweder durch „Schufa-Identitäts-Check“, „Video-Identifizierung“ oder „Postident-Verfahren“ der Deutschen Post.

Weitere Informationen und Antragstellung ab 8. April 2026 auf der Website der KfW: www.kfw.de/455-B

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