Rechtliche Vorgaben für Eigentümer
Grundstückseigentümer müssen nach § 823 Absatz eins BGB Gefahrenquellen beseitigen und die Verkehrssicherungspflicht einhalten. Die Verkehrssicherungspflicht verpflichtet Eigentümer, dafür zu sorgen, dass niemand auf ihrem Grundstück zu Schaden kommt. Dazu gehört insbesondere die Räum- und Streupflicht bei winterlicher Witterung. Von 7 bis 20 Uhr müssen Gehwege und Zufahrten in einer Breite von mindestens einem Meter eisfrei bleiben. Auch Dächer fallen in den Verantwortungsbereich: Dachlawinen, herabfallende Eiszapfen oder Frostschäden an Dachrinnen können Menschen verletzen und Sachschäden verursachen. Wer seiner Pflicht nicht nachkommt, riskiert Schadensersatzansprüche. Elektrische Flächenheizsysteme erfüllen die gesetzlichen Anforderungen automatisiert.
Systeme für Außenflächen
Elektrische Freiflächenheizungen halten Außenflächen wie Gehwege, Treppen, Einfahrten oder Laderampen schnee- und eisfrei. Heizleitungen oder -matten verlegen Fachbetriebe in Beton, Estrich oder Sandbett. Intelligente Sensoren steuern das System über Temperatur- und Feuchtigkeitsmessung. Das System aktiviert sich automatisch, sobald Glätte droht, und schaltet sich wieder ab, wenn die Fläche vollständig abgetaut ist. Die Energiezufuhr erfolgt nur bei tatsächlichem Bedarf.
Die Systeme arbeiten ohne manuelles Räumen und benötigen kein Personal während der Wintersaison. Sie funktionieren wartungsfrei und witterungsbeständig. Der Verzicht auf Streusalz schont Material und Umwelt.
Dachflächenheizungen gegen Schneelasten
Auch Dächer bergen erhebliche Gefahren im Winter. Beheizte Dachflächen, Traufen oder Dachrinnen reduzieren Schnee- und Eislasten und halten Wasserabläufe offen. Elektrische Dachrinnenheizungen verhindern Frostschäden wie verbogene Dachrinnen, geplatzte Fallrohre oder große Eiszapfen. Fachbetriebe können diese Systeme auch nachträglich installieren. Ein integrierter Feuchtigkeits- und Temperatursensor erkennt automatisch, wann das System aktiviert werden muss.
In Regionen mit starkem Schneefall empfiehlt sich zusätzlich der Einbau einer Schrägdachheizung. Sie reduziert die Schneelast, schützt die Dachkonstruktion vor Überlastung und verhindert, dass große Schneemengen unkontrolliert abrutschen und Menschen gefährden.
Flachdächer und Industriehallen
Flachdächer zeigen sich besonders anfällig für Winterschäden – etwa dann, wenn Schmelzwasser aufgrund gefrorener Abflussrohre nicht ablaufen kann. In solchen Fällen drohen Gebäudeschäden oder geplatzte Leitungen. Manuelles Schneeräumen oder das Ausgießen von heißem Wasser in Dachrinnen ist zwar möglich, aber zeitaufwendig und nicht ungefährlich.
Für große Dachflächen von Industriehallen bieten elektrische Heizsysteme zuverlässige Lösungen, die bei großem Schneefall vor Statikschäden schützen. Gerade an Stellen, wo Gebäudeteile unterschiedlicher Höhe aneinander grenzen, besteht zusätzlich die Gefahr der Schneesackbildung, welche die Statik extrem belasten kann. Elektrische Heizsysteme tauen Eis und Schnee zuverlässig ab, bevor sich ein Schneesack bilden kann.
Schutz für Wasserleitungen
Auch Wasserleitungen im und am Haus lassen sich wirksam vor Frost schützen. Besonders gefährdet sind Leitungen in unbeheizten Kellern oder Außenrohre zur Gartenbewässerung. Gefrieren sie, kann das Mauerwerk durchnässen und teure Sanierungen werden nötig – meist erst, wenn der Schaden nach dem Tauwetter sichtbar wird. Eine Rohrbegleitheizung bietet eine dauerhafte Lösung: Heizbänder, die entlang oder innerhalb der Leitungen verlaufen, schalten sich bei Minusgraden automatisch per Thermostat ein und halten das Wasser zuverlässig oberhalb des Gefrierpunkts.
Energieverbrauch und Betriebsdauer
Eis- und Schneemelder mit kombinierten Feuchte- und Temperatursensoren gewährleisten eine sichere Funktion bei gleichzeitig minimalem Energieverbrauch. Je nach Region und Witterung laufen die Systeme nur einhundert bis dreihundert Stunden pro Jahr – ein Bruchteil der Zeit, in der manuell geräumt werden müsste. (mb)
