Photovoltaik-Gesamtkonzept für Dormagens kommunale Dächer

Stadt beauftragt technische Erfassung und Wirtschaftlichkeitsanalyse für kommunale Liegenschaften

Die Stadt Dormagen lässt ein umfassendes Photovoltaik-Gesamtkonzept für ihre kommunalen Dächer erstellen. Das Stuttgarter Beratungsunternehmen Drees & Sommer führt für 180 Gebäude in rund 90 Liegenschaften eine technische Erfassung durch und erstellt Wirtschaftlichkeitsanalysen sowie eine strategische Priorisierung.
Mit einem PV-Masterplan will der Stadt Dormagen den Photovoltaik-Ausbau beschleunigen und ihre kommunalen Liegenschaften zukunftsfähig aufstellen. © digitalstock - Fotolia.com /AI generated/ Stadt Dormagen
Mit einem PV-Masterplan will der Stadt Dormagen den Photovoltaik-Ausbau beschleunigen und ihre kommunalen Liegenschaften zukunftsfähig aufstellen. © digitalstock - Fotolia.com /AI generated/ Stadt Dormagen

Der Photovoltaik-Masterplan umfasst Potenzialanalysen und Machbarkeitsstudien für alle betrachteten Immobilien. Die Ergebnisse liegen voraussichtlich 2026 vor.

Bundesweit befinden sich lediglich 1,1 Prozent aller Solaranlagen auf Dächern kommunaler Gebäude. „Auch auf Dormagens Dächern ist das Photovoltaik-Potenzial noch sehr groß. Der PV-Masterplan ist daher ein konsequenter Schritt, um unsere kommunalen Liegenschaften zukunftsfähig aufzustellen und die Klimaschutzziele der Stadt zu erreichen“, betont Dr. Martin Brans, technischer Beigeordneter der Stadt Dormagen.

Fördermittel für erste Anlagen bereits bewilligt

Die 65 000-Einwohner-Stadt im Rhein-Kreis Neuss erhielt im Sommer 2025 einen Fördermittelbescheid über 330 000 Euro für Photovoltaikanlagen auf kommunalen Dächern. Die Stadt plant die Installation auf einer Sportanlage in Zons, der Stadtbibliothek und zwei Schulen. Der Masterplan soll weitere Potenziale und Umsetzungswege aufzeigen.

Komplexe Anforderungen an die Planung

„Die Analyse geht weit über die rein technische Umsetzbarkeit hinaus“, erklärt Yuri Leon-Dvoryaninov, Verantwortlicher für das Projekt bei Drees & Sommer das Vorgehen. „Neben Faktoren wie Standsicherheit, elektrische Infrastruktur, Brandschutz oder Denkmalschutz bewerten wir auch die Kombination von Photovoltaik mit extensiver oder intensiver Dachbegrünung“, berichtet der Fachexperte. Das Team berücksichtigt zusätzlich Förderprogramme, betriebswirtschaftliche Ziele sowie Anforderungen aus dem Gebäudeenergiegesetz und der Energy Performance of Buildings Directive.

„Unser Ziel ist, eine klare und wirtschaftlich tragfähige Umsetzungsstrategie für die Stadt zu entwickeln. Neben belastbaren Aussagen zu Anlagengrößen und Investitionskosten liefert sie Informationen zu möglichen Betreibermodellen und der Amortisationszeit“, führt Yuri Leon-Dvoryaninov fort. Das Konzept integriert auch bereits realisierte Anlagen und Gebäude mit laufenden Photovoltaik-Projekten. Nach der Auswertung der bestehenden Unterlagen starteten die ersten Vor-Ort-Begehungen und die Analyse der potenziellen Dachflächen.

Wirtschaftlichkeit durch hohen Eigenverbrauch

In Deutschland machen die Energiekosten rund dreißig Prozent der gesamten Betriebsausgaben kommunaler Gebäude aus, begleitet von hohen CO₂-Emissionen. Photovoltaik-Anlagen auf öffentlichen Gebäuden mit hohem Tagesverbrauch wie Schulen oder Sporthallen sind daher auch wirtschaftlich sinnvoll. „Auf lange Sicht profitieren von dem PV-Masterplan nicht nur die kommunalen Liegenschaften, die den gewonnenen Strom primär für Eigenbedarf nutzen und damit ihre Betriebskosten senken“, meint Dr. Martin Brans, technischer Beigeordneter der Stadt Dormagen. Der überschüssige Strom fließt ins öffentliche Stromnetz und kommt später auch den Einwohnern zugute. Die Stadt schätzt das PV-Potenzial auf Dormagens Dächern – sowohl öffentlichen als auch privaten – auf etwa 225 000 Megawattstunden pro Jahr ein.

Speicherlösungen und Mieterstrommodelle im Fokus

Der Masterplan dient der Stadt als Entscheidungsgrundlage für Investitionen in Photovoltaik-Anlagen. Das Team prüft im Rahmen des Auftrags auch Speicherlösungen und Mieterstrommodelle. In Nordrhein-Westfalen besteht seit 2024 eine Solarpflicht für alle Neubauten von Nichtwohngebäuden. Im Juli vergangenen Jahres erweiterte das Land diese auf grundlegende Dachsanierungen bei kommunalen und landeseigenen Gebäuden. (mb)

www.dreso.com

Quelle: Bluebeam

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