Honorare

Anhebung um neun Prozent ab 1. Juni 2025

Höhere Vergütungssätze für gerichtliche Gutachtenerstellung

Die Vergütungssätze des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) werden für Gerichtssachverständige ab 01.06.2025 pauschal um neun Prozentpunkte angehoben.
© AdobeStock – Alexander Limbach/DIB
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Dies wurde am 10.04.2025 als Teil des Gesetzespaketes zum Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 (KostBRÄG 2025) im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2025 I Nr. 109 vom 10.04.2025) veröffentlicht.

Gemeinsam mit den anderen Dachorganisationen der Bestellungskörperschaften hat die Bundesingenieurkammer bereits Anfang 2024 beim Bundesministerium der Justiz (BMJ) unter Hinweis auf die allgemeinen Auswirkungen der Inflation das krasse Missverhältnis zwischen den gesetzlichen Vergütungssätzen und den Honoraren für Gutachten in der Privatwirtschaft adressiert. Die gesetzlichen Gebühren des JVEG wurden zuletzt zum 01.01.2021 angehoben, basierten jedoch auf Grundlage einer Marktanalyse, die bereits 2018 durchgeführt wurde. Sie entsprachen schon vor der gestiegenen Inflation nicht mehr der aktuellen Preisentwicklung.


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