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Vorgezogene Bundestagswahl verzögert Abschluss der HOAI-Reform

Honorargutachten und Gebäudetyp-E-Gesetz auf der AHO Herbsttagung

Die laufende Novellierung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) kann nach Aussage des Bundeswirtschaftsministeriums nicht mehr vor der Bundestagswahl im Februar 2025 abgeschlossen werden. Dies wurde bei der diesjährigen AHO-Herbsttagung am 5. Dezember 2024 vor mehr als 150 Teilnehmern im Ludwig-Erhard-Haus in Berlin deutlich. Erhebliche Kritik am Entwurf des Gebäudetyp-E-Gesetzes wurde von Professor Dr. jur. Andreas Jurgeleit, Richter am Bundesgerichtshof, vorgetragen.
Herbsttagung des AHO in Berlin © DIB
Herbsttagung des AHO in Berlin © DIB

Novellierung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)

Dr. Elga Bartsch, Leiterin der Abteilung Wirtschaftspolitik aus dem für die HOAI federführenden Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), berichtete zum aktuellen Stand der HOAI-Novellierung und wie es mit der HOAI-Reform unter den geänderten politischen Bedingungen weitergeht. Mit dem vom Bundesbauministerium (BMWSB) vorgelegten Planungsbereichsgutachten und dem vom BMWK beauftragten Honorargutachten lägen beeindruckende wissenschaftliche Grundlagen und ein solides Fundament für die Weiterentwicklung der HOAI vor. Darauf könne sich auch eine neue Bundesregierung stützen. Die fachliche Arbeit an der HOAI-Reform würde zwar im BMWK fortgeführt, ein geordnetes Novellierungsverfahrens könne aus Zeitmangel bis zum Wahltermin im Februar 2025 nicht mehr durchgeführt werden. Sie dankte dem Gutachterteam um Professor Christian Stoy und allen Beteiligten aus den Kammern und Verbänden der Architekten und Ingenieure für Ihre Mitwirkung an dem komplexen Novellierungsprozess.

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© Foto: Ken Schluchtmann, diephotodesigner.de

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