Barrierefreiheit
Verkehrssichere Barrierefreiheit
Wirtschaftlich und regelwerkskonform bauen
Die Verkehrssicherheit ist gemäß den Bauordnungen der Bundesländer die allgemeine Anforderung an bauliche Anlagen (Gebäude und deren Zuwege). Hinzu kommen die Vorgaben der Barrierefreiheit. Planer im Bauingenieurswesen sind deshalb gut beraten, beide Anforderungsprofile gleichermaßen zu berücksichtigen. So lassen sich Bauvorhaben richtig einschätzen und zuverlässig planen.
Barrierefreies Bauen steht zunehmend im Fokus – nicht zuletzt durch verschärfte gesetzliche Vorgaben. Die DIN 18040 ist zwar als Standard für barrierefreies Bauen weithin etabliert und gilt sowohl für öffentlich zugängliche Gebäude als auch für Gebäude mit Wohnungen und deren zugehörige Außenanlagen wie Gehwege oder Stellplätze. Auch öffentliche Verkehrswege wie Straßen, Plätze, Bahnhöfe und Parks sind im Geltungsbereich der DIN 18040 enthalten:
- DIN 18040-1: öffentliche Gebäude und zugehörige Außenanlagen
- DIN 18040-2: Wohngebäude und zugehörige Erschließungsflächen
- DIN 18040-3: öffentliche Verkehrswege (Straßen, Plätze, Parks usw.).
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