Kammer

Meldestelle nach Hinweisgeberschutzgesetz

Serviceangebot für Mitglieder der Ingenieurkammern

Die Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz bietet Mitgliedern der Ingenieurkammern eine entsprechende Meldestelle an, welche allen rechtlichen und technischen Anforderungen entspricht. Sie bräuchten sich um nichts weiter zu kümmern und wüssten diese Pflicht in der Hand der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz.
Beispiel für eine fertige Meldeseite (Individualisierung durch Farben und Logo des jeweiligen Unternehmens), Quelle: Ingenieurkammer RLP Info: https://www.ing-rlp.de/service/meldestelle-hinweisgeberschutzg.html
Beispiel für eine fertige Meldeseite (Individualisierung durch Farben und Logo des jeweiligen Unternehmens), Quelle: Ingenieurkammer RLP Info: https://www.ing-rlp.de/service/meldestelle-hinweisgeberschutzg.html

Um Rechtsverstöße zu vermeiden bzw. aufzudecken und einen EU-weiten Standard zum Schutz von hinweisgebenden Personen (sog. Whistleblowern) zu garantieren, hat die Europäische Union die EU-Hinweisgeberrichtlinie erlassen.

Die deutsche Umsetzung der europäischen Richtlinie erfolgt durch das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG). Es dient dem Schutz von Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße gegen Gesetze oder über Missstände im Unternehmen erlangt haben und diese melden. Das HinSchG verbietet jegliche Repressalien gegenüber hinweisgebenden Personen, den Whistleblowern und verpflichtet Unternehmen, sichere Kanäle für die Meldung von Missständen einzurichten.


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