Recht

Start » Recht

Planende: Finger weg von der Rechtsberatung!

Schuster, bleib bei deinem Leisten!

Das Erbringen von Rechtsdienstleistungen wird durch das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) geregelt. Nach § 3 RDG ist die selbständige Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen nur in dem Umfang zulässig, in dem sie durch ein Gesetz erlaubt wird.
© Foto von Tingey Injury Law Firm auf Unsplash
© Foto von Tingey Injury Law Firm auf Unsplash

Während für Architekten und Ingenieure einzelne Aufgaben ihrer Tätigkeit (wie z. B. die Bauvorlageberechtigung oder Standsicherheitsnachweisberechtigung) gesetzlich vorbehalten sind, ist die Rechtsberatung als Rechtsdienstleistung generell durch das RDG erfasst. Eine Rechtsdienstleistung ist jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert. Dabei unterscheidet die Rechtsprechung zwischen der zulässigen Rechtsanwendung und einer erlaubnispflichtigen Rechtsprüfung.

Im November 2023 entschied der Bundesgerichtshof (BGH) über einen Fall, in dem ein Architekt sich verpflichtete, seinem Auftraggeber eine Skontoklausel zur Verwendung in den Verträgen mit den bauausführenden Unternehmern zu entwerfen. Aufgrund eines inhaltlichen Fehlers war die Regelung unwirksam und führte zu Schadensersatzforderungen. Die Entscheidung hat erneut zu Diskussionen geführt, wann Architektinnen und Ingenieurinnen unzulässige Rechtsberatung erbringen. Die Autoren haben dies zum Anlass genommen, erhaltene Anfragen sowie einschlägige Entscheidungen aus der Rechtsprechung zu erläutern:

Anzeige

© Foto: Ken Schluchtmann, diephotodesigner.de

NEWSLETTER

Nach Anmeldung versorgt Sie der Newsletter kostenfrei 14-tägig mit einer redaktionellen Auswahl aktueller Nachrichten und Berichten des Deutschen Ingenieurblatts.

Ihre E-Mail-Adresse:

BAUPLANER NEWS

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit dem Bauplaner-Newsletter, unserem 14-tägigen E-Mail-Service, der Bauingenieure und Planer über die neuesten Entwicklungen in der Branche informiert. 

Ihre E-Mail-Adresse:

Deutsches Ingenieurblatt Ausgabe 3-2024

Weitere E-Magazin-Beiträge:

Anzeige: Lesen Sie jetzt das neue ✶ ALLPLAN Whitepaper ✶