Photovoltaik
Pflicht zur Parkplatz-Photovoltaik im Hochbau
Unterschiedliche gesetzliche Regelungen und Anforderungen in den Bundesländern
Eine wachsende Zahl der Bundesländer hat in den letzten Jahren entschieden, dass öffentliche und gewerbliche Parkplätze mit Photovoltaikanlagen zu überdachen und zu betreiben sind. Dafür wurden die Landesbauordnungen oder die Solar- und Klimaschutzgesetze entsprechend erweitert: Baden-Württemberg, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen verlangen PV-Überdachungen derzeit ab 35 Stellplätzen, Hessen ab 50 bei gewerblichen und ab 35 bei öffentlichen Stellplätzen. In Rheinland-Pfalz gelten die Regelungen ab 50 sowie in Schleswig-Holstein ab 100 Stellplätzen. Niedersachsen hat seit dem 01.01.2025 die Anzahl der solar zu überdachenden Parkeinheiten von zuvor 50 auf nun 25 Stellplätze gesenkt. Bislang sind die Bestimmungen zur PV-Überdachung ausschließlich im Neubau vorgeschrieben. Im Folgenden werden die technischen Optionen, die konkrete Umsetzung sowie innovative Lösungen der Solarüberdachung erläutert.

Chancen der Solardächer auf Parkplätzen
Durch die PV-Überdachung von Parkplätzen können E-Fahrzeuge direkt und kostengünstig mit Solarstrom versorgt werden. Gleichzeitig lässt sich der PV-Strom auch für den Gebäudebetrieb oder für die Produktion im Industriesektor nutzen. Oft kommt es vor, dass die Dachflächen der Produktionshallen nicht ausreichend mit PV-Modulen belegt werden können, etwa weil die Dächer dafür statisch nicht geeignet sind oder weil ein höherer Strombedarf besteht, als die Anlage bedienen kann. Dann ist die Überdachung größerer, zum Objekt gehörender Parkflächen eine wirtschaftliche Lösung. Ferner nutzt der Einzelhandel das Angebot von E-Ladesäulen mit und ohne PV-Überdachung zunehmend für die Kundenbindung. Auch Parkplätze an Verwaltungs- und Logistikgebäuden, an Krankenhäusern, Flughäfen und Bahnhöfen oder auch an Event-, Sport- und Schwimmhallen sind für das Konzept der Ladeinfrastruktur mit PV-Überdachung geeignet. Gleichzeitig tragen die solaren Parkanlagen dazu bei, Nachhaltigkeits- und ESG-Kriterien automatisch zu erfüllen und Mitarbeitern attraktive Parkmöglichkeiten mit Ladeinfrastruktur anzubieten. Nebenbei werden die überdachten Fahrzeuge vor Witterungseinflüssen durch Hitze oder Kälte geschützt.
Anzeige
Dieser Artikel ist exklusiv für Mitglieder der Ingenieurkammern zugänglich. Bitte melden Sie sich an, um den vollständigen Beitrag zu lesen.