Recht
Kündigung? – Ausnahmsweise ja!
Verträge sind zu halten!
Vorab
Will man aus einem Vertrag, oder aus einem vorvertraglichen Vertrauensverhältnis aussteigen, ist das komplex und bedarf der Betrachtung des Einzelfalls und sollte deshalb regelmäßig nur mit anwaltlicher Beratung erfolgen. Entsprechend sind die nachfolgenden Antworten als grundsätzliche Antworten gegeben worden mit dem Hinweis, diese konkret anwaltlich prüfen zu lassen.
Frage 1: Vertragskündigung als Auftragnehmer?
Ein Ingenieur: Ich habe einen Auftraggeber, der ärgert mich ohne Ende. Ständig will er Änderungen, will sich gleichzeitig aber auf nichts festlegen und am liebsten möchte er, dass ich nur für ihn da bin und an seinem Projekt arbeite. Ich habe genug. Ich kann ihm doch sicher kündigen, oder?
Anzeige
Dieser Artikel ist exklusiv für Mitglieder der Ingenieurkammern zugänglich. Bitte melden Sie sich an, um den vollständigen Beitrag zu lesen.