Recht

Start » Recht

Kündigung? – Ausnahmsweise ja!

Verträge sind zu halten!

Ein Chef eines größeren Ingenieurbüros zu einem Mitarbeiter: „Die besten Verträge sind gekündigte Verträge. Dann erhält man ohne Haftung eine große Vergütung!“ Was daran stimmt und was nicht, wird nachfolgend genauer betrachtet.
© Florian Pircher auf Pixabay
© Florian Pircher auf Pixabay

Vorab
Will man aus einem Vertrag, oder aus einem vorvertraglichen Vertrauensverhältnis aussteigen, ist das komplex und bedarf der Betrachtung des Einzelfalls und sollte deshalb regelmäßig nur mit anwaltlicher Beratung erfolgen. Entsprechend sind die nachfolgenden Antworten als grundsätzliche Antworten gegeben worden mit dem Hinweis, diese konkret anwaltlich prüfen zu lassen.

Frage 1: Vertragskündigung als Auftragnehmer?
Ein Ingenieur: Ich habe einen Auftraggeber, der ärgert mich ohne Ende. Ständig will er Änderungen, will sich gleichzeitig aber auf nichts festlegen und am liebsten möchte er, dass ich nur für ihn da bin und an seinem Projekt arbeite. Ich habe genug. Ich kann ihm doch sicher kündigen, oder?

Anzeige

Dieser Artikel ist exklusiv für Mitglieder der Ingenieurkammern zugänglich. Bitte melden Sie sich an, um den vollständigen Beitrag zu lesen.


Quelle: Bluebeam

NEWSLETTER

Nach Anmeldung versorgt Sie der Newsletter kostenfrei 14-tägig mit einer redaktionellen Auswahl aktueller Nachrichten und Berichten des Deutschen Ingenieurblatts.

Ihre E-Mail-Adresse:

BAUPLANER NEWS

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit dem Bauplaner-Newsletter, unserem 14-tägigen E-Mail-Service, der Bauingenieure und Planer über die neuesten Entwicklungen in der Branche informiert. 

Ihre E-Mail-Adresse:

Deutsches Ingenieurblatt Ausgabe 3-2025

Weitere E-Magazin-Beiträge:

Anzeige: Lesen Sie jetzt das neue ✶ ALLPLAN Whitepaper ✶