Markus Balkow

„Malamud-Urteil“ des EuGH

Kostenloser Zugang zu europäischen harmonisierten Normen?

Mit Spannung war das sog. „Malamud- Urteil“ des Europäischen Gerichtshofs EuGH am 5. März 2024 erwartet worden, das sich mit der Frage des Zugangs zu europäischen harmonisierten Normen befasst.
Foto: Gerichtshof der Europäischen Union
Foto: Gerichtshof der Europäischen Union

Ob und zu welchen harmonisierten europäischen Normen danach ein Anspruch auf kostenlosen Zugang besteht, ist dabei differenziert zu betrachten.

Ausgangspunkt war die schon vor fünf Jahren vom EuGH im Urteil zu „James Elliott“ (C-613/14) getroffene Feststellung, dass harmonisierte Europäische Normen grundsätzlich „Teil des Unionsrechts“ seien. Hieraus wurde in der Folge von weiteren Klägern abgeleitet, dass ein kostenfreier Zugang zu harmonisierten Europäischen Normen bestehen müsse, da im europäischen Rechtsraum Gesetze grundsätzlich frei einsehbar sein müssen.


Dieser Artikel ist exklusiv für Mitglieder der Ingenieurkammern zugänglich. Bitte melden Sie sich an, um den vollständigen Beitrag zu lesen.

NEWSLETTER

Nach Anmeldung versorgt Sie der Newsletter kostenfrei 14-tägig mit einer redaktionellen Auswahl aktueller Nachrichten und Berichten des Deutschen Ingenieurblatts.

Ihre E-Mail-Adresse wird ausschließlich zur Versendung des Infoservices verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können sich jederzeit per Abmeldelink im Infoservice abmelden (Datenschutzerklärung des Dienstleisters CleverReach).

Ihre E-Mail-Adresse:

Als Ingenieurkammer-Mitglied bitte nicht anmelden – Sie erhalten bereits exklusiv unseren umfassenderen „Mitglieder-Infoservice“ bzw. können diesen über Ihre Kammer bestellen.

BAUPLANER NEWS

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit dem Bauplaner-Newsletter, unserem 14-tägigen E-Mail-Service, der Bauingenieure und Planer über die neuesten Entwicklungen in der Branche informiert. 

Ihre E-Mail-Adresse wird ausschließlich zur Versendung des Bauplaner-Newsletters verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können sich jederzeit per Abmeldelink im Bauplaner-Newsletter abmelden (Datenschutzerklärung des Dienstleisters CleverReach).

Ihre E-Mail-Adresse:

Deutsches Ingenieurblatt Ausgabe 2-2024

Weitere E-Magazin-Beiträge:

Anzeige: Lesen Sie jetzt das neue ✶ ALLPLAN Whitepaper ✶