Oftmals enthalten Leistungsverzeichnisse Forderungen, die den normativen Vorgaben widersprechen oder in sich unschlüssig scheinen. Insbesondere im Bereich des Kanalbaus und der Abscheidetechnik legen die normativen Regelungen nicht nur technische Vorgaben fest, sondern berücksichtigen ebenfalls Aspekte der Arbeitssicherheit zur Sicherstellung der Unversehrtheit von Leib und Leben.
Eine häufige Fragestellung und teilweise auch ein kontrovers diskutiertes Thema sind fest installierte Steighilfen in Probenahmeschächten hinter Abscheideranlagen, wobei selbige auch nicht selten in vorgeschalteten Revisionsschächten gefordert werden. Vor sowie in der Abscheideranlage entsteht das größte Risiko durch die hohe Wahrscheinlichkeit einer explosionsfähigen Atmosphäre. Im Probenahmeschacht – abhängig von Lage und Einbautiefe – entstehen Risiken durch Kanalgase. Die geltenden Vorschriften streben in beiden Fällen eine Minimierung des Gefahrenpotentials an.
In diesem Spannungsfeld kann eine differenzierte Betrachtung möglicher Ausführungsvarianten hilfreich sein.
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