Digitalisierung

EU AI Act am 13. März 2024 vom EU-Parlament beschlossen

Europäisches Gesetz zur künstlichen Intelligenz

Mit künstlicher Intelligenz (KI) werden Chancen und Risiken verbunden. Bisher gibt es weder in Deutschland und Europa noch in irgendeinem anderen Land einen umfassenden Rechtsrahmen für den Einsatz von KI.
Quelle: Adobe KI
Quelle: Adobe KI

Der erste große Versuch, das zu tun, findet auf europäischer Ebene statt. Die Europäische Union will mit dem Artificial Intelligence Act (AIA – oder auch kurz EU AI Act) die Zukunft dieser Technologie in sichere Bahnen lenken. Ende 2023 hatten sich Europaparlament und EU-Mitgliedsstaaten nach langen Verhandlungen auf eine gemeinsame Version der Regulierung geeinigt. Dieses Gesetz kann nun in Kraft treten. Es regelt, wofür KI in der EU verwendet werden darf und unter welchen Bedingungen. Das KI-Gesetz tritt 20 Tage nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft und wird zwei Jahre später uneingeschränkt anwendbar sein, mit einigen Ausnahmen: Verbote treten nach sechs Monaten in Kraft, die Governance-Regeln und die Verpflichtungen für allgemeine KI-Modelle gelten nach 12 Monaten und die Regeln für KI-Systeme – eingebettet in regulierte Produkte – gelten nach 36 Monaten.

Die Grundidee des EU AI Act: Je größer das Risiko eines KI-Systems, desto höher sind die damit verbundenen Anforderungen und Pflichten.


Dieser Artikel ist exklusiv für Mitglieder der Ingenieurkammern zugänglich. Bitte melden Sie sich an, um den vollständigen Beitrag zu lesen.

NEWSLETTER

Nach Anmeldung versorgt Sie der Newsletter kostenfrei 14-tägig mit einer redaktionellen Auswahl aktueller Nachrichten und Berichten des Deutschen Ingenieurblatts.

Ihre E-Mail-Adresse wird ausschließlich zur Versendung des Infoservices verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können sich jederzeit per Abmeldelink im Infoservice abmelden (Datenschutzerklärung des Dienstleisters CleverReach).

Ihre E-Mail-Adresse:

Als Ingenieurkammer-Mitglied bitte nicht anmelden – Sie erhalten bereits exklusiv unseren umfassenderen „Mitglieder-Infoservice“ bzw. können diesen über Ihre Kammer bestellen.

BAUPLANER NEWS

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit dem Bauplaner-Newsletter, unserem 14-tägigen E-Mail-Service, der Bauingenieure und Planer über die neuesten Entwicklungen in der Branche informiert. 

Ihre E-Mail-Adresse wird ausschließlich zur Versendung des Bauplaner-Newsletters verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können sich jederzeit per Abmeldelink im Bauplaner-Newsletter abmelden (Datenschutzerklärung des Dienstleisters CleverReach).

Ihre E-Mail-Adresse:

Deutsches Ingenieurblatt Ausgabe 2-2024

Weitere E-Magazin-Beiträge:

Anzeige: Lesen Sie jetzt das neue ✶ ALLPLAN Whitepaper ✶