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Einigung über ein Sondervermögen Infrastruktur

Bund, Länder und Kommunen müssen Rahmenbedingungen für beschleunigtes Planen und Bauen schaffen

Das Sondervermögen Infrastruktur wurde durch eine Grundgesetzänderung am 18. März 2025 vom Deutschen Bundestag beschlossen und am 21. März 2025 vom Bundesrat gebilligt. Damit wurde der Weg für die Umsetzung dieses umfangreichen Investitionsprogramms geebnet. Den Ländern soll zudem künftig ein Verschuldungsspielraum bei der Haushaltsaufstellung eingeräumt werden.
Carolabrücke in Dresden Ende März 2025  © DIB
Carolabrücke in Dresden Ende März 2025  © DIB

Das Sondervermögen Infrastruktur umfasst ein Finanzpaket von 500 Milliarden Euro. Diese zusätzlichen Investitionen in die Infrastruktur und zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045 sind für die nächsten 12 Jahren vorgesehen. Sie sollen unter anderem für die Sanierung von Schienennetz, Brücken, Schulen und weiteren öffentlichen Einrichtungen verwendet werden. Hierzu war eine Grundgesetzänderung notwendig mit dem Ziel, die Infrastruktur Deutschlands umfassend zu modernisieren und gleichzeitig das Erreichen der Klimaziele zu unterstützen.

Die Mittel des Sondervermögens Infrastruktur werden auf verschiedene Bereiche und Projekte verteilt, um eine ausgewogene Entwicklung und Modernisierung zu gewährleisten.

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