Erhebliche Zuschläge sind jedenfalls kaufmännisch vernünftig. Will man Zuschläge vermeiden, können Vertragsanpassungsklauseln regeln, wie Kostenberechnungen oder Stundensätze über die Zeit anzupassen sind. Sonst zahlen entweder die Planenden am Ende drauf oder Auftraggebende am Anfang einen zu hohen Risikozuschlag. Oder es kommt für das Projekt noch schlimmer und der Vertrag wird für die Planenden unzumutbar und gekündigt.
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Bei langlaufenden Projekten sollten Verträge Anpassungsklauseln haben!
Bei langlaufenden Projekten sollten Verträge Anpassungsklauseln haben!
Honorare nach HOAI sind wie Kaugummi. Zieht sich die Leistungszeit in die Länge, wird der Kaugummi in die Länge gezogen, es wird jedoch nicht mehr.
Honorare nach HOAI sind wie Kaugummi. Zieht sich die Leistungszeit in die Länge, wird der Kaugummi in die Länge gezogen, es wird jedoch nicht mehr.
Ist bei einem größeren Projekt ein Planfeststellungsverfahren erforderlich, kann allein die Genehmigungsphase fünf Jahre in Anspruch nehmen. Die gesamte Planungs- und Bauzeit beträgt dann schnell 10 Jahren und mehr. So lange Vertragslaufzeiten sind im Honorar nicht einfach kalkulierbar, schon gar nicht mit den Vergütungsregeln der HOAI.
Ist bei einem größeren Projekt ein Planfeststellungsverfahren erforderlich, kann allein die Genehmigungsphase fünf Jahre in Anspruch nehmen. Die gesamte Planungs- und Bauzeit beträgt dann schnell 10 Jahren und mehr. So lange Vertragslaufzeiten sind im Honorar nicht einfach kalkulierbar, schon gar nicht mit den Vergütungsregeln der HOAI.
Erhebliche Zuschläge sind jedenfalls kaufmännisch vernünftig. Will man Zuschläge vermeiden, können Vertragsanpassungsklauseln regeln, wie Kostenberechnungen oder Stundensätze über die Zeit anzupassen sind. Sonst zahlen entweder die Planenden am Ende drauf oder Auftraggebende am Anfang einen zu hohen Risikozuschlag. Oder es kommt für das Projekt noch schlimmer und der Vertrag wird für die Planenden unzumutbar und gekündigt.
Frage 1: Ein Ingenieur: Ich habe 2006 einen Planungsauftrag für den Straßenbau in einem Neubaugebiet erhalten. Wir hatten uns damals darauf verständigt, dass wir den Ausbau im ersten Schritt nur bis unterhalb der obersten Deckschichten durchführen und abwarten, bis die Bebauung weitgehend erfolgt ist, und erst dann den Endausbau vornehmen. Der Vertrag wurde von mir bisher nicht schlussgerechnet, ich habe ihn vielmehr einfach vergessen. Nun kommt der Auftraggeber auf mich zu und möchte den Endausbau ausgeschrieben und überwacht haben. Der Vertrag basierte noch auf der ganz alten HOAI von 1996. Jetzt kann ich doch sicher nach der neuen HOAI abrechnen, oder? Und dürfen denn Verträge überhaupt Laufzeiten von über 20 Jahren haben, ohne per se unwirksam zu sein?
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