Energieeffizienz, Klimaschutz und umfassende Nachhaltigkeitsanforderungen stellen die Bauwirtschaft vor große Herausforderungen. Gleichzeitig sollen Infrastruktur und Wohnungsbau schneller, günstiger und in größerem Umfang realisiert werden. In diesem Spannungsfeld übernehmen Architekt:innen und Ingenieur:innen eine enorme Verantwortung. Sie arbeiten zunehmend in interdisziplinären Teams, um komplexe, fachübergreifende Lösungen zu entwickeln. Dabei kommt der Baukultur eine Schlüsselrolle zu.
Die Bundesstiftung Baukultur bringt dies treffend auf den Punkt:
„Räume prägen Menschen. Menschen prägen Räume.“
Auch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) weist im Handbuch für die Vergabe und Ausführung freiberuflicher Leistungen im Straßen- und Brückenbau (HVA F-StB 03-2022, Abs. 6) darauf hin, dass Auftraggeber prüfen und dokumentieren müssen, ob Planungsleistungen – insbesondere im Brückenbau – für einen Planungswettbewerb geeignet sind.
Wie erreichen wir qualitätsvolle Bauwerke und Brücken?
Seit vielen Jahren steht mit den Planungswettbewerben nach RPW 2013 ein bewährtes Instrument zur Verfügung. Dennoch werden in der Praxis zu wenige Wettbewerbe durchgeführt. Unter Zeit- und Kostendruck besteht die Gefahr, dass große Infrastruktur- und Hochbauprojekte als Gesamtpakete ausgeschrieben werden – oft ohne ausreichende Berücksichtigung von Städtebau, Landschaft, Ingenieurwesen und Baukultur.
Der Bayerische Leitfaden für Planungswettbewerbe benennt zentrale Ziele, darunter:
- nachhaltige, innovative und kreative Lösungen,
- Vergleich verschiedener Konzepte,
- Auswahl der besten Planungslösung,
- Förderung von Baukultur und Nachwuchs,
- erhöhte Transparenz und Öffentlichkeit,
- Möglichkeit zur Bürgerbeteiligung.
Vorteile des Planungswettbewerbs – insbesondere in Phase 0
Ein entscheidender Mehrwert von Planungswettbewerben liegt in der vorgelagerten Bedarfsplanung (Phase 0) gemäß DIN 18205. Vor der Auslobung wird gemeinsam mit allen Beteiligten geklärt:
- Was soll gebaut werden?
- Welche Anforderungen bestehen?
- Welche Nutzungen sind vorgesehen?
Daraus entsteht ein abgestimmtes Bedarfs- und Raumprogramm (HOAI Leistungsphase 1). Dies reduziert spätere Konflikte, verkürzt Abstimmungsprozesse und schafft Planungssicherheit hinsichtlich Kosten und Bauzeit.
Bürgerbeteiligung als Qualitätstreiber
Gerade in stadträumlichen Kontexten ist frühzeitige Bürgerbeteiligung unverzichtbar. Planungswettbewerbe ermöglichen es, Anforderungen der Zivilgesellschaft bereits vor der eigentlichen Planungs- und Bauphase einzubinden. Öffentliche Foren können Input liefern, der direkt in die Auslobung einfließt.
Dies gilt sowohl für:
- anspruchsvolle städtebauliche Areale in Städten, als auch für
- ländliche Räume mit komplexen Anforderungen an Ortsbilder.
Besonders geeignet sind Wettbewerbe für Brücken an bedeutenden Verkehrsknotenpunkten (zum Beispiel mit Beteiligung von Autobahn GmbH, DB AG, DEGES u. a.). Sie können als Plattform dienen, um technische, gestalterische und gesellschaftliche Interessen zusammenzuführen.
Das aktuelle Verfahren zur Carola-Brücke in Dresden ist bereits als Best-Practice-Beispiel für einen Brückenwettbewerb mit Bürgerbeteiligung hervorzuheben.
„Zu teuer und zu langsam“ – eine widerlegte Behauptung
Oft wird behauptet, VgV-Verfahren seien günstiger und schneller als Planungswettbewerbe. Diese Annahme wurde jedoch durch eine Untersuchung von C4C – competence for competitions im Auftrag des BBSR widerlegt. Die Evaluation zeigte, dass Wettbewerbe nicht per se teurer oder langsamer sind als andere Vergabeverfahren.
Positive Erfahrungen in Berlin
In Berlin existiert grundsätzlich ein gutes Selbstverständnis für Planungswettbewerbe – insbesondere im städtebaulichen Bereich. SenStadtWohnen (SenSW) arbeitet seit Jahren erfolgreich mit einer eigenen Wettbewerbsabteilung und hat zahlreiche Projekte mit Bürgerbeteiligung umgesetzt.
Auch das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) führt regelmäßig Wettbewerbe mit Beteiligungsverfahren durch (zum Beispiel das Zukunftszentrum Halle).
Im Brückenbau wurden ebenfalls erfolgreiche Realisierungswettbewerbe durchgeführt, u. a.:
- Gertraudenbrücke
- Mühlendammbrücke
- Golda-Meir-Steg
Gleichwohl hemmt der hohe Sanierungsbedarf maroder Brücken oft die Durchführung von Wettbewerben, da schnelle Lösungen priorisiert werden.
Sowohl Autobahn GmbH als auch DEGES sehen derzeit nur begrenzten Bedarf für Planungswettbewerbe. Dabei zeigen Beispiele wie die Rudolf-Wissell-Brücke (Berlin) oder die Norderelbe-Querung (Hamburg), dass Wettbewerbe auch im Infrastrukturbau erfolgreich angewendet werden können.
Gerade im Kontext von Nachhaltigkeit, Kreislaufwirtschaft und Zirkularität bieten Planungswettbewerbe große Chancen für innovative Lösungen.
Unsere Forderung
Wir plädieren ausdrücklich für mehr Planungswettbewerbe im Hoch- und Brückenbau – insbesondere interdisziplinäre Verfahren.
Die zentralen Vorteile sind:
- Entwurfsvielfalt: Mehrere Planer entwickeln unterschiedliche Lösungen; Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit werden im Wettbewerb geprüft.
- Faire Auswahl: Anonyme Wettbewerbsverfahren basieren auf konkreten Entwürfen statt auf Referenzen.
- Qualitätsgewinn: Der Vergleich verschiedener Konzepte führt zu innovativen und hochwertigen Ergebnissen.
Die RPW 2013
beschreibt Regeln für die Durchführung von Planungswettbewerben auf den Gebieten des Städtebaus, der Planung von Gebäuden und Ingenieurbauwerken, der Tragwerks- und Energieplanung und der Technischen Gebäudeausrüstung. Die Anwendung der RPW 2013 bei der Auslobung von Planungswettbewerben ist für öffentliche Auftraggeber verbindlich. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat nach der letzten Aktualisierung der RPW im Jahr 2013 die Bundesingenieurkammer erneut zu einem im September 2024 begonnenen Gesprächskreis eingeladen, in dem die Fortschreibung der RPW 2013 und rechtlich erforderliche und verfahrensbezogene klarstellende Aktualisierungen identifiziert werden sollen. Die BIngK ist dabei durch den Vorsitzenden des Bundeswettbewerbsausschusses, Prof. Dr.-Ing. Hans Georg Reinke, der Vorsitzenden des Wettbewerbsausschusses der Baukammer Berlin, Dipl.-Ing. Marion Pristl und RA Markus Balkow vertreten.