Auf ein Wort

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Auf ein Wort

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Liebe Ingenieurinnen, liebe Ingenieure,

wenn Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann zum Bürokratieentlastungsgesetz IV erklärt „Bürokratieabbau ist ein Konjunkturprogramm zum Nulltarif“, trifft dies gleichermaßen für die Leistungen unserer Ingenieurkammern zu. Die Kammern tragen seit Jahren durch die Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben erheblich zur Entlastung des Staates bei – auch in finanzieller Hinsicht. Dieser Beitrag der Kammern ist für den Staat tatsächlich ein „Konjunkturprogramm zum Nulltarif“, da diese Leistungen durch die Beiträge der Kammermitglieder finanziert werden. Sie als Kammermitglieder können sich also mit Fug und Recht auch als Teil eines Konjunkturprogramms verstehen.

Liebe Ingenieurinnen, liebe Ingenieure,

wenn Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann zum Bürokratieentlastungsgesetz IV erklärt „Bürokratieabbau ist ein Konjunkturprogramm zum Nulltarif“, trifft dies gleichermaßen für die Leistungen unserer Ingenieurkammern zu. Die Kammern tragen seit Jahren durch die Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben erheblich zur Entlastung des Staates bei – auch in finanzieller Hinsicht. Dieser Beitrag der Kammern ist für den Staat tatsächlich ein „Konjunkturprogramm zum Nulltarif“, da diese Leistungen durch die Beiträge der Kammermitglieder finanziert werden. Sie als Kammermitglieder können sich also mit Fug und Recht auch als Teil eines Konjunkturprogramms verstehen.

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Zum Bürokratieabbau tragen wir tagtäglich durch unsere berufliche Selbstverwaltung bei, indem sich Fachleute um die Belange von Fachleuten kümmern. Ansonsten müsste eine Behörde mit – unter Umständen – fachfremdem Personal tätig werden. So entlasten Sie durch Ihre Mitgliedschaft in unseren Kammern den Staat. Auch die den Kammern übertragenen hoheitlichen Aufgaben werden von uns mit Fachlichkeit und bürokratiearm geleistet. Dazu gehören z. B. die Feststellung von Qualifikationen und die Berufsaufsicht. Berufs- und ordnungsrechtliche Vorgaben gewährleisten dabei den Schutz der Verbraucherinteressen und dienen der Erfüllung von Sicherheitsanforderungen.

All dies in unserem System der beruflichen Selbstverwaltung funktioniert nur mit Ihnen und durch Sie als Mitglieder in unseren Ingenieurkammern. Diese können die ihnen übertragenen hoheitlichen Aufgaben wahrnehmen, wenn alle Berufsangehörigen auch Mitglieder sind damit auch zur Finanzierung beitragen. Eine „Gerechtigkeitslücke“ bei der Lastenverteilung lässt sich aber nur durch eine Pflichtmitgliedschaft in den Kammern vermeiden – wie bei allen anderen Freien Berufen, also Architekten, Rechtsanwälten, Ärzten oder Steuerberatern. Nur so ist langfristig gewährleistet, dass Sie alle ihre Interessen einbringen und kompetent vertreten können.

Dafür werden wir uns durch die Bundesingenieurkammer in Abstimmung mit den Ingenieurkammern der Länder auf politischer Ebene vehement einsetzen. In dieser Ausgabe finden Sie dazu ein „Plädoyer für ein starkes Kammerwesen (auch) für Ingenieure!“ von Martin Falenski und das „Positionspapier der Bundesingenieurkammer und des Verbands Beratender Ingenieure zur Einführung von Berufsvorbehalten für Bauingenieure.

Ihr Dr.-Ing. Heinrich Bökamp
Präsident der Bundesingenieurkammer

Zum Bürokratieabbau tragen wir tagtäglich durch unsere berufliche Selbstverwaltung bei, indem sich Fachleute um die Belange von Fachleuten kümmern. Ansonsten müsste eine Behörde mit – unter Umständen – fachfremdem Personal tätig werden. So entlasten Sie durch Ihre Mitgliedschaft in unseren Kammern den Staat. Auch die den Kammern übertragenen hoheitlichen Aufgaben werden von uns mit Fachlichkeit und bürokratiearm geleistet. Dazu gehören z. B. die Feststellung von Qualifikationen und die Berufsaufsicht. Berufs- und ordnungsrechtliche Vorgaben gewährleisten dabei den Schutz der Verbraucherinteressen und dienen der Erfüllung von Sicherheitsanforderungen.

All dies in unserem System der beruflichen Selbstverwaltung funktioniert nur mit Ihnen und durch Sie als Mitglieder in unseren Ingenieurkammern. Diese können die ihnen übertragenen hoheitlichen Aufgaben wahrnehmen, wenn alle Berufsangehörigen auch Mitglieder sind damit auch zur Finanzierung beitragen. Eine „Gerechtigkeitslücke“ bei der Lastenverteilung lässt sich aber nur durch eine Pflichtmitgliedschaft in den Kammern vermeiden – wie bei allen anderen Freien Berufen, also Architekten, Rechtsanwälten, Ärzten oder Steuerberatern. Nur so ist langfristig gewährleistet, dass Sie alle ihre Interessen einbringen und kompetent vertreten können.

Dafür werden wir uns durch die Bundesingenieurkammer in Abstimmung mit den Ingenieurkammern der Länder auf politischer Ebene vehement einsetzen. In dieser Ausgabe finden Sie dazu ein „Plädoyer für ein starkes Kammerwesen (auch) für Ingenieure!“ von Martin Falenski und das „Positionspapier der Bundesingenieurkammer und des Verbands Beratender Ingenieure zur Einführung von Berufsvorbehalten für Bauingenieure.

Ihr Dr.-Ing. Heinrich Bökamp
Präsident der Bundesingenieurkammer

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Dr.-Ing. Heinrich Bökamp
Präsident der Bundesingenieurkammer

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