Liebe Ingenieurinnen, liebe Ingenieure,
wenn Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann zum Bürokratieentlastungsgesetz IV erklärt „Bürokratieabbau ist ein Konjunkturprogramm zum Nulltarif“, trifft dies gleichermaßen für die Leistungen unserer Ingenieurkammern zu. Die Kammern tragen seit Jahren durch die Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben erheblich zur Entlastung des Staates bei – auch in finanzieller Hinsicht. Dieser Beitrag der Kammern ist für den Staat tatsächlich ein „Konjunkturprogramm zum Nulltarif“, da diese Leistungen durch die Beiträge der Kammermitglieder finanziert werden. Sie als Kammermitglieder können sich also mit Fug und Recht auch als Teil eines Konjunkturprogramms verstehen.
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