Zum einen das „Gebäudetyp-E-Gesetz“ durch das Bundesjustizministerium – eine Ergänzung des Bauvertragsrechts, damit das Abweichen von den anerkannten Regeln der Technik nicht mehr grundsätzlich einen Sachmangel darstellt, sofern drei Dinge gewährleistet sind: Sicherheit und Gebrauchstauglichkeit, die Gleichwertigkeit der Ausführung und vor Ausführung die Information über Abweichungen. Durch eine neue Vermutungsregel sollen künftig nur noch sicherheitsrelevante Bestimmungen zu den anerkannten Regeln der Technik gehören, hingegen Komfort- und Ausstattungsmerkmale nicht mehr. Die Abstimmungen mit den Ressorts und Verbänden laufen, sodass das Gesetz im Frühjahr 2025 in Kraft treten könnte.
Zum anderen die „Leitlinie und Prozessempfehlung für den Gebäudetyp E“ durch das Bundesbauministerium – ein über 70-seitiges Praxisdokument, das Konzepte und Ideen auch der Bundesingenieurkammer aufgreift.
Ergänzend hat das Bundesbauministerium kurz vor Drucklegung dieser Ausgabe des Deutschen Ingenieurblatts den Entwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung“ (Baugesetzbuchnovelle) in die Länder- und Verbändeanhörung gegeben, das bis Ende des Jahres vom Bundestag verabschiedet werden soll. Mit der Novelle sollen auch Maßnahmen aus dem „Bündnis für bezahlbaren Wohnraum“ umgesetzt werden, in dem sich die Bundesingenieurkammer engagiert hat.
Es kommen also in den kommenden Monaten viele Veränderungen auf uns zu, an denen wir für Sie mitgewirkt haben und uns weiterhin für sinnvolle Anpassungen und Ergänzungen einsetzen werden.
Ingenieurinnen und Ingenieure sind qualifiziert und erfahren, um die jeweils individuell optimalen Lösungen zu erarbeiten und dabei stets die notwendige Sicherheit zu gewährleisten. Notwendig sind dafür rechtssichere Gestaltungsspielräume für unsere planenden Berufe. Ingenieurinnen und Ingenieure brauchen Freiheit zum Denken und Handeln.
Ihr Dr.-Ing. Heinrich Bökamp
Präsident der Bundesingenieurkammer