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Asbesthaltige Abstandhalter in Stahlbetonbauwerken

Schadstofferkundung im Sinne einer funktionierenden und sicheren Kreislaufwirtschaft

Asbesthaltige Abstandhalter bestehen aus einem Asbestzement, in dem Asbestfasern regellos eingebettet sind. Sie wurden, nach heutigem Kenntnisstand, in den Jahren ab zirka 1960 bis 1993 von mehreren Herstellern in zahlreichen Formen angeboten und als Hilfsbauteile eingesetzt, um die notwendige Überdeckung der Bewehrung im Stahlbeton sicherzustellen
Abb. 1: Verschiedene Abstandhalter aus Asbestzement (Foto: Autoren).
Abb. 1: Verschiedene Abstandhalter aus Asbestzement (Foto: Autoren).

Zusätzlich wurden Rohrhülsen für Gewindestäbe oder Schalungsanker aus demselben Werkstoff eingesetzt, die bei aufgehenden Bauteilen die Schalungsplatten fixiert haben. Neben den asbesthaltigen Abstandhaltern gibt es auch Formate aus Beton ohne zugesetzte Fasern oder mit anderen Fasern als Asbest. Der faserfreie Beton wurde vorwiegend, aber nicht ausschließlich in relativ einfachen Formen, wie zum Beispiel Quadern oder stumpfen Kegeln, eingesetzt. Darüber hinaus wurden ebenfalls in großem Umfang Materialien wie Kunststoff und Stahl (Baustahlstäbe) in charakteristischen Formen sowie insbesondere bei älteren Gebäuden vor Ort hergestellte Stücke, zum Beispiel aus Holz, Stein oder Blech, verwendet. Bauweisen gänzlich ohne Abstandhalter sind ebenfalls möglich, insbesondere bei Baujahren deutlich vor 1960.

Die asbesthaltigen Bauteile wurden im gesamten Stahlbetonbau eingesetzt, beispielsweise in Kraftwerken, Lehr- und Verwaltungsgebäuden oder Brückenbauwerken. Während der normalen Bauwerksnutzung geht von ihnen in der Regel keine Gefahr aus. Sie können aber zum Problem für den Arbeits- und Nutzerschutz werden, wenn in die Bauwerke zerstörend eingegriffen wird, und für die Abfallverwertung, wenn die Bauwerke am Ende ihrer Nutzungsdauer abgebrochen werden.

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Quelle: Bettina Dessaules | geralt

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