Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig: „Der Gebäudetyp E ist ein bisschen wie Baupreisbremse und Bauturbo in einem. Denn einfaches Bauen kostet weniger und geht schneller. Genau dafür steht der Gebäudetyp E. Bislang wird in Deutschland fast immer nach dem Goldstandard gebaut. Dabei geht gutes und sicheres Wohnen oft auch günstiger. Nicht jeder braucht die fünfte Steckdose im Wohnzimmer.
Auch auf den Handtuchheizkörper im Bad legt nicht jeder Wert, wenn es ohnehin eine Fußbodenheizung gibt. Mit dem Gebäudetyp-E-Vertrag wollen wir einen praktikablen Weg eröffnen, auf hohe Baustandards zu verzichten – wenn alle Vertragsparteien das wollen. Fachleute sind überzeugt: Dadurch lassen sich beim Bauen erhebliche Kosten sparen. Das ist wichtig in Zeiten, in denen bezahlbarer Wohnraum knapp ist. Wir unterstützen damit private Bauherren bei der Verwirklichung ihres Traums vom Eigenheim. Und auch Mieterinnen und Mieter werden profitieren, wenn der Neubau von Wohnungen einfacher wird. Der Gebäudetyp E ist Teil unserer Offensive für bezahlbares Wohnen.“
Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Verena Hubertz: „Wir wollen mehr bezahlbaren Wohnraum schaffen. Dazu müssen wir anders bauen und das ist der Gebäudetyp E. Gebäudetyp E heißt: Wir bauen einfacher, schneller und günstiger, ohne an Qualität zu sparen. Das geht, wenn wir uns auf das Wesentliche konzentrieren: kompakte Grundrisse, robuste Materialien und weg von Schnickschnack, der den Bau verteuert.
Die Pilotprojekte zeigen es längst: Fensterlüftung statt komplizierter Anlagen, weniger massive Wände, serielle Bauweise mit schlanken Konstruktionen. Auf Standards, die nicht unbedingt notwendig sind, kann verzichtet werden, um allen Beteiligten das Planen und Bauen zu erleichtern. Das gibt mehr Freiheit und sinkende Kosten für alle.“
Bundesingenieurkammer: Eckpunkte für einen Gebäudetyp E sind ein wichtiger Schritt zu mehr bezahlbaren Wohnraum
Der Präsident der Bundesingenieurkammer, Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, erklärt dazu: „Wir begrüßen den Schulterschluss der beiden Bundesministerien, um zukünftig rechtssicher vereinfacht bauen zu können. Dies ist ein wichtiges Signal, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Planerinnen und Planern gewährleisten dabei, dass sicherheitsrelevante Standards eingehalten werden, aber wo wirtschaftlich verzichtbar, kostentreibende Maßnahmen eingespart werden können. Projekte in Hamburg und Bayern zeigen bereits, dass mit entsprechenden Vereinbarungen smarte Lösungen für kostengünstiges Bauen gefunden werden können. Mit einer entsprechenden gesetzlichen Regelung könnte das vereinfachte kostengünstige Bauen in die Breite gebracht werden.“
Eckpunkte zum Gebäudetyp E im Überblick
1. Schaffung eines Gebäudetyp-E-Vertrags
Es soll eine einfache und bürokratiearme Möglichkeit eröffnet werden, einen Gebäudetyp-E-Vertrag zu schließen. Der Vertrag soll ermöglichen, rechtssicher einfachere Baustandards zu vereinbaren. Dabei soll an die technischen Baubestimmungen der Länder angeknüpft werden. In den Bereichen, in denen die technischen Baubestimmungen der Länder keine Regelungen vorsehen, soll nur ein einfacher Standard geschuldet sein. Eine Abweichung von den anerkannten Regeln der Technik soll nicht mehr stets zu einem Mangel führen. Der Verbraucherschutz soll dabei gewährleistet bleiben. Wenn die Bauparteien keinen Gebäudetyp-E-Vertrag schließen, bleibt es bei den üblichen Standards.
2. Etablierung des Gebäudetyps E in der Praxis
Der Gebäudetyp E soll in der Planungs- und Baupraxis etabliert werden. Dazu sollen die geplanten zivilrechtlichen Regelungen mit einer Vielzahl von Maßnahmen begleitet werden. Insbesondere sollen vorhandene Erkenntnisse nutzbar gemacht und das Wissen über den Gebäudetyp E noch weiter verbreitet werden. Beispielsweise sollen Ergebnisse bisheriger Pilotprojekte ausgewertet und der Fachöffentlichkeit zugänglich gemacht, und es soll eine Best-Practice-Sammlung, einschließlich Verträgen, erarbeitet werden.
Bereits 2024 hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen eine praxisorientierte „Leitlinie und Prozessempfehlung Gebäudetyp E“ erarbeitet, die Bauherren und Akteure der Planungs- und Baubranche bei der Anwendung des „einfachen Bauens“ unterstützen soll. Ergänzend dazu soll neben der Einführung eines neuen Gebäudetyp-E-Vertrages auch ein Mustervertrag für eine rechtssichere Vereinbarung erarbeitet werden.
Mit den vorgelegten Eckpunkten der beiden Bundesministerien startet ein Stakeholder-Dialog, in den auch die Bundesingenieurkammer ihre Vorschläge einbringen wird. Auf der Grundlage dieser Gespräche sollen anschließend praxistaugliche gesetzliche Regelungen zum Gebäudetyp-E-Vertrag erarbeitet werden.
Vorläufiger Zeitplan
- Dezember 2025 Konkretisierung der Eckpunkte
- Januar 2026 Start des Stakeholder-Dialogs
- Mitte 2026 Vorlage des Gesetzentwurfs
- Ende 2026 Beschluss im Bundeskabinett