Im Zentrum steht eine neue Prioritätensetzung. Zentrale Verkehrsprojekte gelten künftig als im „überragenden öffentlichen Interesse“. Das verändert die Logik der Abwägung. Wo bislang Umwelt, Beteiligungs- und Rechtsfragen häufig den Zeitplan bestimmten, soll nun die Umsetzbarkeit stärker zählen. Planfeststellungsverfahren werden vereinheitlicht, Doppelprüfungen gestrichen, digitale Beteiligung ausgebaut. Für bestimmte Vorhaben dürfen Erörterungstermine entfallen, vorbereitende Arbeiten früher beginnen.
Auch der Naturschutz wird neu justiert. Umweltverträglichkeitsprüfungen sollen einfacher werden, Ausgleichsmaßnahmen können teilweise durch Geldzahlungen ersetzt werden. Ziel ist es nicht, Schutzstandards abzuschaffen, sondern Verfahren handhabbarer zu machen. Parallel dazu werden Klagefristen verkürzt und der Sofortvollzug gestärkt, damit Projekte nach Genehmigung nicht erneut ins Stocken geraten.
Für Wirtschaft und Verwaltung klingt das nach einem Befreiungsschlag. Schnellere Verfahren bedeuten Planungssicherheit, weniger Kostenrisiken und bessere Wettbewerbsbedingungen. Zudem verbindet die Bundesregierung Infrastruktur mit Sicherheit und Klimapolitik: Die Digitalisierung der Schiene und erneuerbare Energien an Verkehrswegen sollen Modernisierung und Transformation zugleich vorantreiben.
Doch Geschwindigkeit hat ihren Preis. Bürgerinitiativen und Umweltverbände warnen vor Akzeptanzverlusten, wenn Beteiligung eingeschränkt und Konflikte vor allem juristisch verkürzt werden. Befürworter halten dagegen, dass ohne strukturelle Reformen der Investitionsstau nicht aufzulösen sei.
Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz ist damit mehr als ein Technikpaket. Es ist ein politisches Signal: Der Staat will wieder bauen können. Ob es tatsächlich zu schnelleren Bauprojekten führt, wird sich erst in der praktischen Anwendung zeigen.
„Politisch und gesellschaftlich werden Infrastrukturen heute endlich als ökonomische und sicherheitspolitische Schlüsselressource wahrgenommen. Mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz muss der Staat nun die Frage beantworten, ob er noch selbst an seine Handlungsfähigkeit im Bereich der Infrastruktur glaubt. Die zügige Verabschiedung des Gesetzes wäre ein Beweis dafür.“
Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer